Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Stelle eines/einer Flüchtlingsbeauftragte/n in Kooperation mit der Gemeinde Bühlertal in Vollzeit für die Dauer von zunächst drei Jahren einzurichten und beauftragt die Verwaltung, die Integrations- und Flüchtlingsarbeit im Rahmen des Förderprogramms VwV Integration umzusetzen. Die Stelle wird intern und extern ausgeschrieben, wobei die interne Besetzung bevorzugt wird. Der ungedeckte Personalkostenaufwand wird zwischen der Stadt Bühl und der Gemeinde Bühlertal zu gleichen Anteilen finanziert (= Grundsatzbeschluss).

 

 


Bürgermeister Jokerst erläutert die Vorlage und erklärt, dass man gemeinsam mit der Gemeinde Bühlertal einen Antrag auf Förderung einer/eines Flüchtlingsbeauftragen stellen möchte. Zu den in der Vorlage aufgelisteten Arbeiten kommt auch noch als wesentliche Funktion die Koordinierung des Unterstützerkreises hinzu.

 

Stadtrat Grißtede betont, dass bei der Flüchtlingsarbeit die interkommunale Zusammenarbeit Sinn macht und sichert Zustimmung der SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag zu.

 

In ähnlicher Weise äußert sich auch Stadtrat Seifermann, der jedoch bedauert, dass der Zuschuss des Landes abschmelzend ist, das heißt, dass nach Ende der Bezuschussung die Aufgabe immer noch vorhanden ist und die Kosten dann möglicherweise ganz bei den Kommunen verbleiben. Deshalb muss es das Ziel sein, das Land auch weiterhin bei der Finanzierung dabei zu haben. Im Übrigen dankt er der Verwaltung, die bisher die Flüchtlingsarbeit zu dem normalen Geschäft noch zu erledigen hatte.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm findet die Kooperation ebenfalls für gut, meint aber angesichts des abschmelzenden Zuschusses, ob es nicht möglich ist, diese Stelle mit bereits vorhandenem Personal zu besetzen. Sie erinnert an die Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2014, als man ein halbe Stelle für eine Integrationsbeauftragte auf den Weg gebracht hat. Dort wurden als Aufgaben dieselben Punkte genannt, wie sie auch heute in der Vorlage stehen. Sie schlägt deshalb vor, dass man die mittlerweile einjährige Erfahrung dieser Person nutzt, und die Stelle auf eine ganze Stelle, also als Flüchtlings-und Integrationsbeauftragte, aufstockt. Zu klären bleibt dann, wie die übrige halbe Stelle zu besetzen ist.

 

Bürgermeister Jokerst bestätigt zwar, dass in der Vorlage 2014 ähnliche Aufgaben aufgeführt waren, dass man jedoch dort von ganz anderen Flüchtlingszahlen ausgegangen ist, als sie sich jetzt tatsächlich darstellen. Man hat also mit wesentlich höheren Zahlen zu rechnen und die Erfahrung der Integrationsbeauftragten zeigt, dass dies mit einer halben Stelle nicht zu schaffen ist. Bereits jetzt arbeitet sie fast nur noch in diesem Thema. Er betont auch, dass man dem Gemeinderat im nächsten Jahr aufzeigen wird, welchen personellen Aufbau man überhaupt in der Verwaltung braucht, um diese Aufgaben zu bewältigen. Im Moment ist auf jeden Fall klar, dass man diese Stelle braucht.

 

Auch Stadtrat Prof. Dr. Ehinger betont, dass nicht mit einer solchen Flüchtlingswelle zu rechnen war, weshalb die Zusammenarbeit mit dem benachbarten Bühlertal sinnvoll ist.

 

Auf seine entsprechende Nachfrage antwortet Herr Dürk, Bildung-Kultur-Generationen, dass über den Förderantrag Anfang Januar entschieden wird und dass sich die Stadt Bühl und die Gemeinde Bühlertal die verbleibenden Personalkosten hälftig teilen. Der Anteile der Stadt Bühl für diese drei Jahre wären dann also 37.500 Euro. Sofern der Antrag nicht bewilligt wird, wird diese Stelle nicht besetzt werden.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger sichert unter diesen Voraussetzungen Zustimmung zum Beschlussvorschlag zu, betont jedoch auch die Schwierigkeit, jemanden für diese Aufgabe für drei Jahre zu gewinnen.

 

Herr Dürk ergänzt, dass seinerzeit Frau Braun bereits eine 100%ige Stelle innerhalb der Verwaltung hatte und sie dann zu 50 % zur Integrationsbeauftragen unter Förderung des Landes bestellt wurde, d.h. ihr wurden damals bereits zusätzliche Aufgaben übertragen. Die damals vorgesehene Integrationsarbeit hatte nicht im Wesentlichen die Flüchtlingsarbeit beinhaltet, sondern es ging um viele andere Schwerpunkte. Aktuell macht Frau Braun zu 100 % Arbeiten in diesem Bereich und es kommen jetzt ja noch weitere Aufgaben, u.a. in Zusammenarbeit mit Bühlertal, hinzu. Frau Braun kann also bereits jetzt nicht mehr ihre weiteren originären Aufgaben, z.B. im Bereich Seniorenarbeit und Bildungsportal erfüllen, weshalb diese Aufgaben bereits intern umgelagert wurden.

 

Stadtrat Dr. Rassek äußert seine Sympathie für den Vorschlag von Stadträtin Dr. Burget-Behm, das notwendige Personal möglichst aus den eigenen Reihen zu stellen. Die Frage ist, ob es in einem solchen Fall auch eine Bezuschussung durch das Land gibt. Die Notwendigkeit, hier Personal aufzustocken, um z.B. auch alle Unterstützungen über den Unterstützerkreis hinaus zu koordinieren, hält er auf jeden Fall für gegeben. Angesichts der laufenden Sparbemühungen, insbesondere im Personalbereich, ist er der Meinung, dass man alle Anstrengungen unternehmen sollte, um diese Aufgaben aus dem eigenen Personalbestand bewältigen zu können, so dass man nicht schon wieder externes Personal einstellt.

 

Oberbürgermeister Schnurr stellt klar, dass man sich im Rahmen des Prozesses „Stadt Bühl 2016“ zum Ziel gesetzt hat, 2 Millionen Personalkosten zu sparen. Stand Ende Oktober  2015 ist man jetzt bei 1,4 Millionen Euro, das entspricht 17 Vollzeitstellen, die man eingespart hat. Von einem „reichhaltigen Personalbestand“ kann man deshalb bei der Stadtverwaltung Bühl nicht mehr reden. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bis an ihre Grenzen belastet. In der Tat muss man noch weiter daran arbeiten, um das Ziel von 2 Millionen Euro zu erreichen. Aber es gibt Notwendigkeiten, in denen man einfach nachrüsten muss, so z.B. im Bereich der Flüchtlingsarbeit. Er verweist auch auf den entsprechenden Button auf der Homepage der Stadt Bühl, unter welchem es Informationen zum Unterstützerkreis für Flüchtlinge gibt.

 

Stadtrat Grißtede kann sich nicht vorstellen, dass man innerhalb der Verwaltung ausreichend geeignetes Personal, z.B. Sozialarbeiter, hat, um diese Aufgabe aus dem eigenen Bestand erledigen zu können. Vielmehr befürchtet er sogar, dass es überhaupt nicht genügend geeignete Kräfte auf dem Markt gibt, da viele andere Kommunen wohl ebenfalls Personalbedarf in diesem Bereich haben. Er erinnert daran, dass man auch seinerzeit beim Ausbau der Kindertagesangebote nicht umhin gekommen ist, zusätzliches Personal einzustellen. Auch jetzt wird man den Personalschlüssel deutlich erhöhen müssen. Er hofft dabei auf weitere Unterstützung des Bundes und des Landes.

 

Stadtrat Fritz nimmt an der Sitzung teil.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm bekräftigt nochmals ihre Haltung und fragt, ob es nicht möglich ist, einen Teil der bisherigen Aufgaben von Frau Braun dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung zu übertragen.

 

Bürgermeister Jokerst entgegnet, dass, wie bereits erwähnt, die anderen Arbeiten von Frau Braun bereits jetzt umgeschichtet sind und sie zu 100% im dem Thema Flüchtlingsarbeit tätig ist. Für die anstehende Arbeit wird diese neue Stelle gebraucht.

 

Herr Dürk ergänzt, dass die bisherige Stelle von Frau Braun bereits gefördert wird und es nicht möglich ist, zwei Förderprogramme auf einer einzigen Stelle zu konzentrieren.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm entgegnet, dass in diesem Förderprogramm ausdrücklich die Möglichkeit gegeben ist, die Stelle der Integrationsbeauftragten aufzustocken.

 

Stadtrat Seifermann betont, dass die notwendigen Personaleinsparungen nicht in diesem Bereich erfolgen können, dass aber das Ziel weitere Personalkostenreduzierung beibehalten werden muss.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Löschner bestätigt Herr Dürk, dass die hälftige Aufteilung der weiteren Personalkosten zwischen Bühl und Bühlertal einvernehmlich geregelt ist. Er schlägt vor, die neu zu schaffende Stelle sowohl extern als auch intern auszuschreiben. Gedacht ist an eine Fachkraft aus dem sozialpädagogischen Bereich und nach Ablauf der drei Jahre wird man sehen, ob und in welcher Form Bedarf besteht, diese Person weiter zu beschäftigten. Er betont auch nochmals die umfangreichen Aufgaben, die von einer Personal allein nicht geschultert werden können. Den innerhalb dieser drei Jahre zu leistenden Kostenanteil der Stadt Bühl hält er für überschaubar.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger gibt zu bedenken, dass im Rahmen von Personaleinsparung die verbliebenen Beschäftigten nicht überfordert werden dürfen.

 

Auf seine entsprechenden Nachfrage erklärt Herr Dürk nochmals, dass die bisherigen Aufgaben von Frau Braun im Bereich Seniorenbüro und Seniorenakademie bereits auf andere Kolleginnen und Kollegen umgelagert wurden und noch werden, ohne dass man dafür mehr Stundenanteile fordert.

 

Stadtrat Oberle findet den Vorschlag, sowohl intern als auch extern auszuschreiben, sehr sinnvoll.

 

Auf seine entsprechende Nachfrage antwortet Herr Dürk, dass die neue Person Frau Braun unterstellt ist, dass diese also zusammenarbeiten und sich gegenseitig vertreten.

 

Stadtrat Böckeler verlässt die Sitzung.

 

Stadtrat Hirn verweist darauf, dass die Problematik mit den Flüchtlingen vor wenigen Monaten in dieser Form noch nicht bestand und fragt sich, warum sich jetzt hierüber eine so lange Diskussion ergibt.

 

Stadtrat Dr. Rassek betont nochmals, dass es durchaus richtig ist, zunächst einmal das vorhandene Potenzial der Verwaltung auszunutzen. Im Folgenden geht er auf den Prozess „Stadt Bühl 2016“ ein und erwartet Aussagen zu den Vorschlägen des externen Beraters und auch, warum diese nicht umgesetzt wurden.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass man all diese Dinge in einem Abschlussbericht zu „Stadt Bühl 2016“ darstellen wird.

 

Stadtrat Broß bekräftigt nochmals die Haltung der CDU-Fraktion, dass man in keiner Weise gegen den Flüchtlingsbeauftragten ist, sondern dass man die Notwendigkeit dieser Stelle auch sieht. Ebenfalls spricht man sich für die Kooperation mit Bühlertal aus.

Es geht jedoch darum, herauszufinden, ob evtl. bei der Stelle der Integrationsbeauftragten noch die Möglichkeit einer Aufstockung besteht und ob darüber hinaus internes Potential vorhanden ist. Insoweit kann er sich dem Vorschlag einer externen und internen Ausschreibung anschließen. Er bittet dies in den Beschlussvorschlag aufzunehmen mit dem Zusatz, dass ggf. die interne Bewerbung bevorzugt wird.

 

Stadtrat Gretz wirft in die Diskussion ein, dass die allgemeine Verwaltung um diese halbe Stelle, die für die Flüchtlingsarbeit geschaffen und gefördert wird, entlastet wird. Man hat also jetzt drei Jahre Zeit zu schauen, ob und inwieweit man Ressourcen in der allgemeinen Verwaltung in Höhe von dieser halben Stelle frei bekommt.

 

Stadtrat Seifermann erklärt abschließend, dass der Prozess und damit auch das Ziel, Personalkosten einzusparen, immer weiter gehen muss.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)