Beschluss:

 

Die Stadt Bühl gewährt der Schlachthof Bühl GmbH für Sanierungsarbeiten am Schlachthofgebäude einen Zuschuss von 20.000 Euro. Der Zuschuss darf nur als Zuzahlung auf das Eigenkapital gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage) behandelt werden. Er darf nicht in die Berechnung von Abfindungsansprüchen anderer Gesellschafter einfließen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)