Sitzung: 16.12.2015 Gemeinderat
Vorlage: VO/278/2015
Beschluss:
Die Stadt Bühl gewährt der Schlachthof Bühl
GmbH für Sanierungsarbeiten am Schlachthofgebäude einen Zuschuss von 20.000
Euro. Der Zuschuss darf nur als Zuzahlung auf das Eigenkapital gemäß § 272 Abs.
2 Nr. 4 HGB (Kapitalrücklage) behandelt werden. Er darf nicht in die Berechnung
von Abfindungsansprüchen anderer Gesellschafter einfließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)