Beschluss:

1.         Der Gemeinderat beschließt, die Entgelte der Mediathek zum 01.03.2016 wie folgt zu erhöhen:

a)        Jahresentgelt von 18,00 € auf 20,00 €

b)        Jahresentgelt für die Partnerkarte von 27,00 € auf 30,00 €

c)         Entgelt für die Einmalausleihe von 2,00 € auf 3,00 €

d)      Einführung eines Bearbeitungsentgeltes  i. H. v. 2,50 €/Vorgang bei Rückgabe nicht vollständiger Medieneinheiten

 

 

2.         Der Gemeinderat beschließt für folgende Nutzergruppen zum 01.03.2016 ein vermindertes Jahresentgelt zu erheben:

a)        Besitzer des Bühler Familien- und Sozialpasses sowie des Landesfamilienpasses:  50 % Ermäßigung  auf das Jahresentgelt

b)        Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwilliges Soziales Jahr-Leistende bis 27 Jahre 5,00 €/12 Monate

c)         Inhaber eines Schwerbehindertenausweises: 50 % Ermäßigung auf das Jahresentgelt

 

 

Es gilt ab dem 01.03.2016 die beigefügte neue Benutzungsordnung.

 

 


Stadtrat Seifermann spricht sich für diese moderate Erhöhung der Entgelte aus und beantragt zu Nr. 8.3 der Benutzungsordnung, die Mahnkosten bei Überschreitung der Leihfrist jeweils um 1 Euro zu erhöhen, also in der ersten Woche nach Ablauf der Leihfrist 2 Euro statt 1 Euro zuzüglich 2,50 Euro Bearbeitungsentgelt und so weiter. Dies soll dazu dienen, dass diese Überschreitungen der Leihfrist weniger werden und damit der Verwaltungsaufwand geringer gehalten werden kann.

 

Auch Stadtrat Prof. Dr. Ehinger betont, dass man gezwungen ist hier Entgelte zu erhöhen bzw. Leistungen zu kürzen. Darüber hinaus kann er sich dem Antrag von Stadtrat Seifermann anschließen, weil er sich damit auch mehr Disziplin bei der Einhaltung der Leihfristen erhofft.

 

In ähnlicher Weise äußert sich auch Stadträtin Dr. Burget-Behm, die darüber hinaus für die CDU-Fraktion einen weiteren Antrag stellt, nämlich bei Nr. 8.2 der Benutzungsordnung das Bearbeitungsentgelt für die Rückgabe unvollständiger Medien von einem 1 Euro auf 2,50 Euro zu erhöhen. Auch dies soll einen erzieherischen Effekt haben.

 

Stadtrat Grißtede schließt sich den Äußerungen seiner Vorredner an und erklärt, dass man auch beiden Anträgen zustimmen kann. Er glaubt darüber hinaus, dass auch auf die Mediathek hinsichtlich der Flüchtlinge in Zukunft  Aufgaben hinzukommen und man z.B. auch für diesen Personenkreis Medieneinheiten anbieten muss. Dies wird dann auch wieder zusätzliche Kosten verursachen.

 

Auch Stadtrat Dr. Rassek findet die gemachten Vorschläge gut und betont, dass man sich mit der Mediathek eine Einrichtung mit einem niedrigen Kostendeckungsgrad leistet. Er hält die Preise immer noch für sehr günstig und könnte sich vorstellen, diese z.B. bei Erwachsenen noch etwas mehr anzuheben. Er stellt auch die Frage in den Raum, ob bei den Öffnungszeiten noch reduziert werden kann, um Personalkosten zu sparen.

 

Herr Dürk, Bildung-Kultur-Generationen, erklärt, dass man aus Sicht der Verwaltung die beantragte Erhöhung des Bearbeitungsentgeltes für die Rückgabe unvollständiger Medien mittragen würde, dass man es jedoch bei den Erhöhungen der Mahnkosten etwas differenzierter sieht, da es dort meistens Familien mit Kindern trifft, bei denen sich dann die Beträge pro Medieneinheit und Woche summieren. Trotz des erzieherischen Effektes würde man deshalb diese Mahnkosten, wie im Entwurf der Benutzungsordnung vorgeschlagen, belassen.

 

Die Leiterin der Mediathek, Frau Kropp, bestätigt diese Aussage.

 

Stadtrat Gretz verlässt vorübergehend die Sitzung und nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Oberbürgermeister Schnurr lässt alle Fraktionen zu den beiden vorliegenden Anträgen Stellung nehmen. Darin kommt zum Ausdruck, dass man sehr wohl diese Erhöhungen im Hinblick auf den erzieherischen Effekt mitträgt.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Prof. Dr. Ehinger antwortet Frau Kropp, dass die Nutzer gut über die Leihfristen informiert werden, so dass sich daraus kein unverschuldetes Versäumen der Rückgabe mit entsprechenden zusätzlichen Kosten für den Nutzer ergibt. Sie führt weiter aus, dass der Verwaltungsaufwand für diese Mahnläufe nicht all zu groß ist und verweist auf die nicht unbeachtlichen Einnahmen aus diesem Bereich.

 

Oberbürgermeister Schnurr erklärt abschließend, dass man sich die Anträge zu Eigen macht und der Beschlussvorschlag sowie die Benutzungsordnung entsprechend geändert werden.  


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)