Beschluss:

 

a.    Der Gemeinderat beschließt die Gebührenkalkulation der Stadt Bühl über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften und eine monatliche Pro-Kopf-Gebühr von 267,27  €.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)

 

b.    Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Bühl über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

 

 


Herr Bürkle, Bürgerservice-Recht-Zentrale Dienste, erläutert die Vorlage und betont, dass man in den kommenden Monaten und Jahren noch viele Wohnungen anmieten wird und dass man auch das Verbrauchsverhalten der Nutzer nicht kennt, so dass die Gebührenkalkulation im Wesentlichen auf Prognosen, Schätzungen und Erfahrungswerten aufbaut. In einem Jahr wird man dann die tatsächlichen Verbrauchs-und Kostenwerte in einer Fortschreibung der Gebührenkalkulation darstellen und dann evtl. den Gebührensatz neu festlegen müssen.

 

Vertreter aller Fraktionen sichern Zustimmung zum Beschlussvorschlag zu und betonen die aufwändige Kalkulation.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Dr. Burget-Behm antwortet Herr Bürkle, dass Adressat der Rechnungen jeweils die Betroffenen selbst sind, viele jedoch eine Abtretungserklärung an die Leistungsträger haben, so dass man direkt mit diesen Stellen z.B. mit den Sozialbehörden, dem Landratsamt oder mit der Arbeitsagentur zu tun hat.   


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)