Sitzung: 16.12.2015 Gemeinderat
Beschluss:
Oberbürgermeister Schnurr bringt mit folgender Haushaltsrede den Haushalt 2016 in den Gemeinderat ein:
„Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
meine Damen und Herren,
zum Auftakt der letzten Gemeinderatssitzung in
diesem Jahr stelle ich Ihnen den Haushaltsentwurf 2016 vor. Ein
Haushaltsentwurf, der schwierig aufzustellen war und der sehr stark durch den
vor kurzem verabschiedeten Nachtragshaushalts 2015 mit erheblich reduzierten
Steuereinnahmen geprägt ist.
Wahrlich nicht gerade ein freudiges Ereignis,
das uns für das jetzige Jahr 2015 und das vor uns liegende Jahr 2016 erhebliche
Steuerrückzahlungen „einbrockt“. Gleichzeitig haben wir – selbstverständlich
wie viele andere Kommunen und vor allem unsere Kreisverwaltung – gegenwärtig
mit den enormen Herausforderungen aus der Bewältigung des Flüchtlingsandrangs
zu kämpfen, angefangen von grundlegendsten Fragen wie Unterbringung und
Verpflegung bis hin zu Schulbildung der Kinder oder weiterer Lebensgestaltung
und Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme.
Trotz der Priorität, die Menschen in Not
einfach eingeräumt werden muss, dürfen und wollen wir unsere anderen kommunalen
Aufgaben nicht vernachlässigen. Wir haben uns um eine zukunftsorientierte und
leistungsfähige Infrastruktur zu kümmern, die eine solide Basis für unser
Gemeinwesen bildet.
Eine stabiles Umfeld für unsere Bürger und
unsere Betriebe, das Raum für Weiterentwicklung und Wohlstand bietet – und das
ebenso genügend Platz für alle lässt, die daran teilhaben möchten und sich dazu
nach ihren Kräften einbringen wollen, sind Aufgabe und Herausforderung für uns
als Kommune. Der Haushalt 2016 beinhaltet hierzu einige zukunftsweisende
Projekte, die ich im weiteren Verlauf kurz beleuchten möchte.
Lassen Sie mich nun – da wir noch eine
umfangreiche Tagesordnung vor uns haben – ohne weitere Umschweife die Eckdaten
des Haushaltsentwurfs 2016 vorstellen.
Die Erträge
im Ergebnishaushalt 2016
haben ein Gesamtvolumen von 68,7 Mio. €,
das sind rd. 9 Mio. € weniger als zu Beginn des
vergangenen Jahres.
Sie ergeben sich aus
Ø Steuereinnahmen in Höhe von 45,9
Mio. €
Ø Zuweisungen und Zuschüssen über 10,1
Mio. €
Ø Entgelten und Gebühreneinnahmen mit 7,8
Mio. €
Ø Sonstigen Erstattungen und Erträgen mit 1,6
Mio. €
Ø Zinserträgen, sonstige Finanzeinnahmen und
Konzessionsabgaben über zusammen 3,3
Mio. €
Dem gegenüber stehen die Aufwendungen
in Gesamthöhe von 74,4 Mio. €
für die grob
zusammengefassten Blöcke aus
Ø Personalaufwendungen mit 20,6
Mio. €
Ø Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen über 9,8 Mio. €
Ø Sonstigen ordentlichen Aufwendungen mit 4,2 Mio. €
Ø Zinsaufwand für Darlehen 0,4 Mio. €
Ø Zuschüssen an Dritte, vor allem für
Kinderbetreuung, an Vereine und an Zweckverbände mit 7,7 Mio. €
Ø Abschreibungen auf unser Anlagevermögen mit 7,2 Mio. €
Ø und den Umlagen an Land und Kreis mit
insgesamt 24,5 Mio. €.
Erträge und Aufwendungen gegenüber gestellt
ergeben ein Defizit in Höhe von (minus) -
5,7 Mio. €.
Sie dürfen getrost zunächst einmal Luft
holen. Dieser auf den ersten Blick erschreckend hohe Betrag relativiert sich
beim Blick auf die Finanzplanung. Tatsächlich resultiert das enorme Defizit zum
allergrößten Teil nämlich nicht aus einer strukturellen Schieflage, sondern ist
Folge einer enormen Gewerbesteuer-Rückzahlung, die in den Jahren 2015 und 2016
aufgefangen werden muss. Sie erinnern sich noch gut an den Nachtragshaushalt
und die vorbereitenden Sitzungen hierzu, in denen vom Fachbereich Finanzen die
Auswirkungen dieser erneuten „Bühler Finanzkrise“ auf das aktuelle und die
folgenden Jahre dargestellt wurden.
Eine gleichermaßen unbeliebte wie unpopuläre
aber hilfreiche und wirksame Sofortmaßnahme haben Sie bereits in der
vergangenen Sitzung ergriffen und auf unseren Vorschlag hin die Hebesätze der
Realsteuern auf den für unsere Größenklasse ermittelten landesweiten
Durchschnittswert angehoben. Ich bedanke mich bei Ihnen für das Zusammenstehen
auf sehr breiter Front, durch das die notwendige Stärkung nicht nur des
jetzigen Haushaltsentwurfs 2016, sondern auch der Folgejahre nachhaltig
erreicht wurde.
Wie Ihnen ebenso bewusst ist wie mir,
verbleibt das Mehraufkommen aus diesen Erhöhungen vollständig in Bühl und wird
nicht von Land und Landkreis durch Umlagen abgeschöpft. Die Mehrerträge können
somit vollständig wieder an unsere Betriebe und unsere Bürger zurückgegeben
werden. Dieses Versprechen können wir mit dem Haushaltsentwurf 2016 unter
Beweis stellen.
Insgesamt können wir dank Ihrer Entscheidung
und der äußeren, als günstig einzuschätzenden Rahmendaten nächstes Jahr mit
Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen von rd. 48,6 Mio. Euro rechnen.
Davon fließen ab für die
Ø Gewerbesteuerumlage 3,4
Mio. €,
Ø Finanzausgleichsumlage 10,0
Mio. €,
Ø Kreisumlage
12,7 Mio. €,
in Summe der
immense Betrag von 26,1 Mio. €.
Dieser Betrag wird
im Ergebnishaushalt vermindert durch die Heranziehung einer Rückstellung, die
wir rechtzeitig aus den im Jahr 2014 erzielten höheren Steuererträgen gebildet
haben. Das neue, doppisch geprägte Haushaltsrecht ermöglicht es erstmals, aus
den über den Planerwartungen liegenden Steuereinnahmen eines Jahres eine solche
Rückstellung zu bilden, die im berühmten „übernächsten Jahr“ der FAG-Systematik
dann die Umlagebelastung auffangen hilft. Uns hilft diese Rückstellung mit
insgesamt 1,7 Mio. € im Jahr 2016.
Nach Abfluss der Umlagen verbleiben uns
danach noch rund 22,5 Mio. €, die
als allgemeine Finanzmittel zur Deckung unserer sonstigen, nicht durch Gebühren
oder Entgelte gedeckten Aufwendungen zur Verfügung stehen. Dies ist eine
gegenüber dem Vorjahresergebnis 2014 um sage und schreibe 8 Mio. € niedrigere
Finanzausstattung, die wir bei allen berechtigten Sparvorgaben nicht innerhalb
eines Haushaltsjahres ausgleichen können.
Mit Blick auf den vorgegebenen Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2019
können wir jedoch zeigen, dass unser bisheriger Konsolidierungskurs Früchte
trägt.
Unter sorgfältiger Einschätzung der zukünftigen Erträge und
Aufwendungen für die nächsten Jahre können wir daran festhalten, dass wir ab
2017 – also nur um ein Jahr verzögert gegenüber den früheren Annahmen – in der
Lage sind, ausgeglichene Haushalte vorlegen zu können. Schon im Jahr 2017
werden wir aller Voraussicht nach einen deutlichen Überschuss verzeichnen
können, der bereits einen Großteil des aktuellen Defizits wieder ausgleicht.
Mehr noch: die für 2018 zu erwartenden FAG-Zuweisungen werden dazu genutzt
werden können, den Fehlbetrag aus 2016 endgültig und gänzlich auszugleichen.
Dies hat uns dazu bewogen, für die effiziente Weiterentwicklung unserer
Verwaltung wichtige Projekte trotzdem im Jahr 2016 weiter voranzutreiben.
Gleichzeitig waren notwendige Sonderausgaben für die Anschlussunterbringung von
Flüchtlingen in den Haushaltsentwurf aufzunehmen, die unausweichlich auf uns
zukommen. Die ursprüngliche Forderung auf Begrenzung der Sachausgaben bei rd. 8
Mio. € musste deshalb verlassen werden, wir haben uns dagegen am vorläufigen
Ergebnis 2014 und dem Nachtragshaushalt 2015 orientiert. Gegenüber den
Vorjahresergebnissen bzw. Nachtragsansätzen von 8,7 Mio. € liegen wir mit den
im Haushaltsentwurf 2016 aufgenommenen Sachausgaben von 9,8 Mio. € um rd. 1
Mio. € höher. Diese Million resultiert aus folgenden Besonderheiten:
Unterkunftskosten Obdachlose
und Flüchtlinge
Für Mieten an Dritte und erstmals auch an unsere eigene, städtische
Mietverwaltung stellen wir die anfallenden Kosten als Aufwendungen in den
Haushalt ein mit einem Gesamtumfang von 500 Tsd. €
Dem gegenüber rechnen wir mit mindestens 400 Tsd. € an Erträgen aus diesem
Bereich, so dass sich die Mehrbelastung in Grenzen hält.
Kosten für Bebauungspläne,
Klimakonzeption und Bürgerbeteiligung im Rahmen der ELR-Projekte
mit rd. 200 Tsd. €
Diese wertvollen Projekte aufzuschieben wäre geradezu frevelhaft gewesen, noch
dazu können wir gerade hier mit erheblichen Fördermitteln zur Gegenfinanzierung
rechnen, die ebenfalls im Haushalt aufgenommen sind.
Gebäudeunterhalt
Gegenüber der früheren,
kameralen Sichtweise stufen wir etliche Maßnahmen nicht mehr als
vermögensbildende Investition ein, sondern behandeln sie ihrer Natur nach als
notwendige Instandhaltungsaufwendungen. Dies verursacht z.B. im Bereich
Gebäudeunterhalt im Jahr 2016 Mehraufwand in Höhe von 150 Tsd. €
gegenüber dem Vorjahr 2015.
Erstellung von Katastern für Grünflächen und Straßen mit 150 Tsd. €
Die Kataster sind für eine effiziente Steuerung des Pflege- und
Unterhaltsaufwands unabdingbar. Je länger wir mit dieser Grundlagenerhebung
zuwarten, umso länger reduzieren wir unsere Arbeit auf bloßes „Reagieren“,
anstatt selbst aktiv zu gestalten.
Soviel zu den planerischen Überlegungen für den Ergebnishaushalt, was den
laufenden Betrieb und die Verwaltungstätigkeit betrifft.
Einen anderen Blickwinkel eröffnet der Finanzhaushalt, in dem ausschließlich
die zahlungswirksamen Vorgänge abgebildet werden, also das Augenmerk auf dem
Geldfluss oder Cash-Flow liegt. Ohne interne Leistungsverrechnungen, ohne
kalkulatorische Buchungen für Abschreibungen oder Auflösung von Zuschüssen und
dergleichen müssen wir aus dem laufenden Betrieb einen erheblichen
Zahlungsmittelabfluss in Höhe von rund 2
Mio. € hinnehmen, die dann beim Finanzbedarf für Investitionen fehlen. Der
enge Rahmen, in dem wir uns im kommenden Jahr nur bewegen können, wird hieraus
vielleicht besonders deutlich. Auch dieser Engpass ist zum Glück zeitlich
begrenzt und wird durch ein sorgfältiges und verantwortungsbewusstes
Liquiditätsmanagement unserer Stadtkasse bewältigt werden können.
Trotzdem wollen wir im kommenden Jahr nicht
nur Krisenmanagement betreiben, sondern für unsere kontinuierliche Entwicklung
sorgen. Nicht viele, aber dafür besonders wichtige Projekte stehen in den
Startlöchern und sollen begonnen oder vorangetrieben werden.
Im Finanzhaushalt stellen wir deshalb insgesamt 10,6 Mio. €
zur Verfügung. Diese verwenden wir mit
Ø 1,6
Mio. € für den Erwerb von
Grundstücken vorrangig zur Baulandentwicklung;
Ø 7,4
Mio. € für bauliche
Investitionen;
Ø 464
Tsd. € für Erwerb von
beweglichem Vermögen, also Fahrzeugen, Mobiliar, EDV-Ausstattung und
Arbeitsgeräten;
Ø 623
Tsd. € auf
Investitionszuschüsse an Dritte, z.B. für Kindertagesstätten, Kirchen oder
Vereine sowie Unterstützung unserer eigenen Sportstätten GmbH und schließlich
Ø 565
Tsd. € auf die
Investitionsumlage an den Zweckverband Hochwasserschutz.
Einen gewaltigen Anteil haben die Ausgaben
für bauliche Investitionen. Mit
Ø 4,8
Mio. € im Hochbau
Ø 2,6
Mio. € im Tiefbau, die im
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung noch durch weitere 2,7 Mio. € für Kanal-Investitionen ergänzt werden,
legen wir ein gewichtiges
Investitionsprogramm auf.
Schwerpunkte
der Investitionen setzen wir
in diesem Jahr zum Beispiel
Ø in
unserer Stadtmitte durch die
Generalsanierung
des Rathauses I mit 1,8 Mio. €
zu dem die Hälfte aus Stadtsanierungsmitteln des Landes beigesteuert wird;
Ø bei
der Aloys-Schreiber-Schule
mit dem Umbau zur Gemeinschaftsschule mit 1,7 Mio. €
sowie einer Verpflichtungsermächtigung über weitere 400
Tsd. €
für das Folgejahr;
Ø bei der Kinderbetreuung,
indem wir die konfessionellen Träger mit Investitionszuschüssen über insgesamt 100 Tsd. €
unterstützen;
Ø beim Brandschutz,
wo wir für
den Neubau des Gerätehauses West in Balzhofen 500 Tsd. €
sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2017 über 1,7 Mio. €
bereitstellen.
Ø Im Straßen-
und Tiefbau haben wir
- eine Vielzahl kleinerer, aber notwendiger
Straßenverbesserungsmaßnahmen vorgesehen
mit insgesamt rd. 700
Tsd. €
- die Fortführung der LED-Umrüstung bei der
Straßenbeleuchtung
mit weiteren 250 Tsd. €
- die Generalsanierung des Zentralen Omnibusbahnhofs
mit 260
Tsd. €
- den Ausbau des Eselsgrabens in Moos mit 260 Tsd. €
- sowie stellvertretend für etliche kleinere
Maßnahmen 50 Tsd. €
für das Mobilitätszentrum Bühl, einer Ladestation für elektrisch betriebene
Fahrzeuge.
Als besonders bedeutsam für die zukünftige
Entwicklung unserer Stadt zählen für mich die Sicherung unserer baulichen
Entwicklungsmöglichkeiten und unsere Bedeutung als moderner Standort für die
heimische Wirtschaft. Vor allem unter diesem Aspekt möchte ich den Einstieg in
das Breitbandkabelprojekt sehen, für das wir in diesem Jahr einen Betrag von 600 Tsd.
€
bereitstellen, der im nächsten Jahr in
gleicher Höhe nochmals vorgesehen ist. Gerade für unsere hochmodernen Betriebe
mit ihren Verbindungen deutschlandweit und oft über Europa hinaus sind
leistungsfähige Internetverbindungen heute kein Luxus mehr, sondern
essentieller Bestandteil ihrer täglichen Arbeit. Mit einer Investition von rd.
1,2 Mio. € geben wir damit einen ordentlichen Beitrag an die Wirtschaft zurück,
den sie uns aus ihren Steuern zur Verfügung stellt.
Ich bin sicher, dass wir aber besonders mit
der Entwicklung von Wohnraum für Familien und Standorten für
Mehrfamilienhäuser, durchaus auch für sozial schwächere Mitglieder unserer
Gemeinschaft, einen wichtigen Schritt für unsere gesamtstädtische
Weiterentwicklung vorangehen. Hier haben wir einen Nachholbedarf, der keinen
weiteren Aufschub duldet.
Für die Entwicklung von Baugebieten und
Baumöglichkeiten müssen wir zunächst Flächen bereitstellen und dazu auch über
die Grundstücke verfügen können. Die für den Grunderwerb eingestellten Mittel
in Höhe von 1,6 Mio. € werden im Ergebnishaushalt von weiteren 220 Tsd. € für
die Bauleitplanung flankiert, um die Entwicklung dieser Bereiche zügig voran zu
treiben. Insgesamt ein Betrag von 1,8 Mio. €, den wir zunächst in die Hand
nehmen und erst später wieder aus Verkaufserlösen zurück erhalten werden. Auch
hier eröffnen wir aber vor allem unseren Bürgern und gerne auch neuen
Einwohnern die Möglichkeit, ihre Lebensplanung in Bühl mit persönlichem
Wohlstand zu verbinden. Eine der wichtigsten Fragen im Leben ist die Sorge um
ein sicheres Zuhause, das wissen wir alle besonders derzeit nur zu gut – aber
auch gegen Altersarmut ist Wohneigentum einer der wichtigsten Bausteine in der
Vorsorge. Ich möchte auch unter diesem Aspekt Ihren Blick darauf lenken, dass
wir unsere Aufgabenerfüllung und unsere Haushaltsplanung an den Bedürfnissen
unserer Bürger ausrichten und nach Möglichkeit viel von dem zurückgeben, was
sie uns beispielsweise mit der Grundsteuer zur Verfügung stellen.
Dies alles sind wichtige Aufgaben, die wir
eigentlich schon 2015 angehen wollten. Der erneute Einbruch der
Gewerbesteuereinnahmen hatte uns veranlasst, im Nachtragshaushalt einige
Maßnahmen auf die Zeitschiene zu setzen. Es galt auch für diesen
Haushaltsentwurf einmal mehr, das Machbare mit den Finanzmitteln in Einklang zu
bringen und dabei sehr genau auf Dringlichkeit und Nutzen für die Zukunft zu
achten.
Nicht alle aufgeschobenen Maßnahmen finden
sich deshalb im Haushalt 2016 bereits wieder. Manche – wie z.B. die Sanierung
des Stadtgartenbrunnens – rutschten in der Priorität noch einmal weiter nach
hinten.
Als Finanzierungsmittel für diese wichtigen
Projekte stehen uns – ich habe es bereits ausgeführt – im kommenden Jahr
keinerlei Überschüsse aus der Verwaltungstätigkeit zur Verfügung.
Im Vermögensbereich tragen deshalb
ausschließlich zur Finanzierung bei:
Ø Landeszuschüsse, vor allem im Bereich
Stadtsanierung mit 1,8 Mio. €,
Ø Erschließungsbeiträge mit
800 Tsd. €
Ø und geplante Veräußerungserlöse über 1,0
Mio. €.
Leider reichen die hieraus zur Verfügung
stehenden eigenen Finanzmittel bei Weitem nicht dazu aus, den gesamten
Finanzbedarf zu schultern, die Lücke aus der Gewerbesteuer ist dafür zu groß.
Zur Sicherung der Liquidität ist daher eine Kreditaufnahme in Höhe von 4,6 Mio.
€ vorgesehen. Gleichzeitig können wir jedoch konstatieren, die
Kreditermächtigung über 5 Mio. € des Haushalts 2014 nicht beansprucht zu haben,
weil sie zum damaligen Zeitpunkt überhaupt nicht notwendig wurde. Sie erinnern
sich daran, dass wir im vergangenen Jahr den Rückerwerb der Stadtwerke-Anteile
durch unsere Sportstätten GmbH mit 4 Mio. € unterstützt haben. Diesen Betrag
konnten wir aus dem Überschuss 2014 ohne Kreditaufnahme auszahlen.
Wenn Sie mir mit dieser Betrachtung folgen
wollen, so holen wir im Jahr 2016 nun die im Jahr 2014 nicht aufgenommene
Kreditaufnahme nach.
In den Folgejahren ist keine weitere
Kreditaufnahme vorgesehen, im Gegenteil:
In der Finanzplanung ist für die Jahre 2017
und 2018 vorgesehen, einige Altdarlehen nicht weiter zu verlängern, sondern
vollständig zu tilgen und damit die Gesamtverschuldung auf einen Schlag um rd.
2 Mio. € zu senken. Damit hätten wir bis Ende 2018 den gleichen
Verschuldungsstand im Stadthaushalt erreicht, den wir vor diesem erneuten
Gewerbesteuerverlust hatten. Dazu trägt natürlich der kontinuierliche
Tilgungsbetrag bei, für den wir auch wieder insgesamt 670 Tsd. €
bereitstellen.
Zusammen mit den zu erwartenden
Zinsaufwendungen über 400 Tsd. € halten wir nach wie vor die uns selbst
verordnete Obergrenze von rd. 1 Mio. € für den Schuldendienst ein.
Ganz maßgeblich zum erfolgsversprechenden
Kurs für den Stadthaushalt trägt in diesem Jahr allerdings der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bei.
Schon mehrfach hatten wir die Rückführung des
Gründungsdarlehens aus dem Eigenbetrieb an den Stadthaushalt durch
Sondertilgungen in zurück liegenden Haushalten vorgesehen. Bisher verlief die
tatsächliche finanzielle Entwicklung immer so, dass die Rückführung nicht
notwendig wurde. Ohne echten Finanzmittelbedarf ist jedoch eine
Darlehensaufnahme auch bei noch so niedrigen Zinsen nicht sinnvoll, weshalb das
Gründungsdarlehen nach wie vor mit 9,25 Mio. € in den Büchern steht. Dies hilft
uns im aktuellen Haushaltsentwurf soweit, dass wir zunächst mit einem
erheblichen Betrag – nämlich 5 Mio. € – das Gründungsdarlehen zurück an den
städtischen Haushalt geben. Ich gehe zumindest Stand heute davon aus, dass
diese Rückführung im kommenden Jahr nun tatsächlich eintritt. Eine
entsprechende Kreditaufnahme zur Umschuldung ist im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs vorgesehen. Darüber hinaus ist zur Finanzierung der Investitionen
im Umfang von 2,7 Mio. € im Eigenbetrieb tatsächlich erstmals keine weitere
Darlehensaufnahme vorgesehen, da aus Abschreibungen und
Finanzierungsüberschüssen der Vorjahre noch genügend Eigenmittel zur Verfügung
stehen. Auch unter der Prämisse, den unausweichlichen, systembedingten Anstieg
der Verschuldung im Eigenbetrieb zu bremsen, erscheint die Rückführung des
Gründungsdarlehens also durchaus vertretbar.
Im Wirtschaftsplan rechnen wir bei Erträgen von knapp 5,4 Mio. € mit Aufwendungen
von 5,2 Mio. €, was zu einem geringen Überschuss von rd. 180 Tsd. € führen
wird. Der Überschuss soll wie im Vorjahr zur weiteren Tilgung des bisher
aufgelaufenen Verlustvortrags verwendet werden und entspricht damit der
kürzlich von Ihnen beschlossenen Kalkulation und Gebührenhöhe für 2016. Im
Investitionsbereich sollen neben der Fortführung der Eigenkontroll-Verordnung
folgende wichtigste Maßnahmen in Abstimmung zum Stadthaushalt durchgeführt
werden:
Ø Bau des Regenüberlaufbeckens in der
Industriestraße 1,3 Mio. €
für das im Plan 2015 bereits 400 Tsd. € eingestellt waren,
Ø Kanalsanierung OD Neusatz, Schwarzwaldstraße 400 Tsd. €
Ø Kanalerneuerung Benderstraße, 1. Bauabschnitt 135 Tsd. €
die in 2017 / 2018 mit weiteren 410 Tsd. € fortgesetzt werden soll;
Ø Sanierungsarbeiten in der Güterstraße 150 Tsd. €
Den auf Ihren Plätzen ausgelegten Entwurf
übergebe ich nun zu Ihrer Diskussion und Beratung in den Fraktionen. Ich
versichere Ihnen, dass wir uns die Arbeit mit dem Haushaltsentwurf nicht leicht
gemacht haben.
Ihnen, meine sehr geehrten Stadträtinnen und
Stadträte, wünsche ich beim Studium des Haushaltsentwurfs gute Gedanken und
Erkenntnisse, die Sie zu den Haushaltsberatungen einbringen können.
An dieser Stelle darf ich mich bedanken:
bei den treuen Einwohnern, die uns in diesem
und im nächsten Jahr ihre Tatkraft und ihr Engagement weit über Normalmaß
hinaus in vielen Bereichen ehrenamtlich zur Verfügung stellen, dafür ein
herzliches Dankeschön und vergelt‘s Gott;
bei allen Bürgern und Betriebsinhabern dafür,
dass sie ihre Steuern in den allermeisten Fällen äußerst pünktlich und
vollständig entrichtet haben und dies hoffentlich weiterhin tun werden;
bei Ihnen, den Stadträtinnen und Stadträten,
dafür, dass Sie offene Worte und auch Kritik konstruktiv äußern und gemeinsam
mit uns an den gleichen Zielen arbeiten;
bei meiner Verwaltung, die trotz erheblicher
organisatorischer Veränderungen und veränderten Rahmenbedingungen fleißig und
sorgfältig ihre Aufgaben erledigt und sich auch in diesem Haushaltsentwurf
einige Arbeit selbst auferlegt hat.
Zum weiteren Fortgang stehen als Termine an,
zu denen ich Sie schon heute herzlich einlade:
die Haushaltsvorberatungen
im Verwaltungsausschuss am
18.
und 20. Januar 2016;
die Verabschiedung des Haushaltsplans für die Stadt und des
Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb am 24. Februar 2016.
Zu diesem Termin werden wir Ihnen auch die Eröffnungsbilanz zum
NKHR-Start 2012 vorlegen.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für
Ihre Aufmerksamkeit.“
Abstimmungsergebnis: