Beschluss:

 

Der Gemeinderat legt im Redaktionsstatut der Stadtnachrichten unter Ziffer 3.4  fest, dass Fraktionsveröffentlichungen  nur in zwei Ausgaben nach Gemeinderatssitzungen erfolgen und dass der Umfang der Beiträge pro Fraktion, unabhängig von ihrer Fraktionsstärke, 2.000 Zeichen nicht übersteigen darf. Er trifft ferner unter Ziffer 3.6 eine Karenzzeitregelung von sechs Wochen vor Wahlen, in denen alle Veröffentlichungen von Fraktionen, Parteien, Wählervereinigungen oder sonstigen politischen Gruppierungen unterbleiben

 


Herr Renner, Zentrale Dienste, erläutert die wesentlichen Änderungen durch die Novellierung der Kommunalverfassung. Dabei geht er auf die vorangegangene Vorberatung im Verwaltungsausschuss ein, in welcher der Oberbürgermeister sich zwei Vorschläge aus den Reihen des Verwaltungsausschusses zu Eigen gemacht hat. Zum einen wird die Karenzzeit nicht auf drei Monate, sondern auf sechs Wochen festgesetzt und zum anderen können Fraktionsveröffentlichungen in den beiden Wochen nach Gemeinderatssitzungen erfolgen, d.h. in zwei Ausgaben anstatt nur in einer Ausgabe der Stadtnachrichten.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger betont, dass in der Tat die Bürgerbeteiligung durch die Senkung der Quoren gestärkt wird. Auch die Rechte des Gemeinderates werden dadurch gestärkt, dass man mit fünf statt wie bisher mit sechs Mitgliedern einen Tagesordnungspunkt in den Ausschuss verweisen bzw. auf eine Gemeinderatssitzung nehmen kann. Er begrüßt auch die Veröffentlichungsrechte der Fraktionen in den Stadtnachrichten und auch ausdrücklich die Änderungen zur ursprünglichen Vorlage hinsichtlich der Karenzzeit von sechs Wochen vor Wahlen und der zweimaligen Möglichkeit von Fraktionsveröffentlichungen nach Gemeinderatssitzungen. Er sichert die Zustimmung der FW-Fraktion zu.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Hirn erklärt Herr Renner den Unterschied zwischen den Begriffen Bürger und Einwohner, was sich in der neuen Bezeichnung „Einwohnversammlung“ gegenüber bisher „Bürgerversammlung“ widerspiegelt.

 

Auf entsprechenden Nachfrage von Stadträtin Dr. Burget-Behm antwortet Herr Renner, dass es jetzt eine klare Vorgabe gibt, in der Karenzzeit vor Wahlen keinerlei Veröffentlichungen der Parteien, Fraktionen, Wahlbewerber und sonstigen politischen Gruppierungen zuzulassen. Dies betrifft jedoch nur den redaktionellen Teil des Amtsblattes und es bleibt den Betroffenen unbenommen, jederzeit kostenpflichtige Anzeigen in den Stadtnachrichten zu veröffentlichen.

 

Stadtrat Seifermann sieht die Neuregelungen auch als Aufruf an die Bevölkerung, hier stärker mitzumachen, wenn schon der Gesetzgeber Erleichterungen hinsichtlich der Bürgerbeteiligung vorsieht. Auch er sieht hier eine Stärkung insbesondere der kleineren Fraktionen, um ihre Interessen durchsetzen zu können.  Im Namen der GAL-Fraktion  sichert auch er Zustimmung zum Beschlussvorschlag zu.

 

Auch Stadtrat Grißtede findet die Stärkung der Rechte kleinerer Fraktionen und die Möglichkeit der Fraktionsveröffentlichungen in den Stadtnachrichten gut.

 

Auf seine entsprechende Nachfrage stellt Herr Renner nochmals klar, dass hinsichtlich dieser Minderheitsrechte im Gemeinderat gilt, dass entweder ein Sechstel der Mitglieder erforderlich ist, d.h. fünf Gemeinderatsmitglieder, oder aber eine komplette Fraktion. Am Beispiel der FDP heißt das, dass alle drei Mitglieder dem Antrag zustimmen müssen, bei der CDU müssten es dagegen nicht alle neun sein, da sie mit fünf Mitgliedern, die für einen Antrag stimmen, bereits das Sechstel aller Mitglieder des Gemeinderates erreicht hat.

 

Stadtrat Dr. Rassek findet es richtig, hinsichtlich der Karenzzeit eine bühlspezifische Lösung zu finden. In der Regel gibt es hier keinen monatelangen Wahlkampf, so dass sechs Wochen in Ordnung sind. Hinsichtlich der Möglichkeit, über die Fraktionsveröffentlichungen Dinge anders darzustellen, als sie in der Presse aufgeführt sind, gibt er zu bedenken, dass man dadurch über beschlossene Dinge noch lange danach hin und her argumentieren kann. Er betont, dass hier die Information der Öffentlichkeit im Vordergrund steht und es nicht darum geht, wochenlang Streitereien auf diesem Weg auszufechten.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger sieht diese Gefahr nicht, da sich das Veröffentlichungsrecht nur auf zwei Ausgaben nach den Gemeinderatssitzungen erstreckt.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)