Beschluss:

 

a)        Der Gemeinderat beschließt  die Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater

            Belange.

 

           Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme,

                                                               2 Stimmenthaltungen

 

b)      Der Gemeinderat billigt, den geänderten Geltungsbereich und den   Bebauungsplanentwurf „Feuerwehrgerätehaus“ in Bühl-Balzhofen mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung (einschließlich artenschutzrechtliche Vorprüfung) vom 3. März 2016 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme,

                                         2 Stimmenthaltungen

 

 


Frau Kiewitt, Stadtplanung, geht in ihren Erläuterungen darauf ein, was sich im Laufe des bisherigen Verfahrens geändert hat.

 

Oberbürgermeister Schnurr und Frau Kiewitt gehen anschließend noch auf den Zeitplan ein. Es ist vorgesehen, den Satzungsbeschluss am 15. Juni 2016 im Gemeinderat zu fassen.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger spricht sich für eine baldige Realisierung des Feuerwehrgerätehauses aus. Allerdings betont er, dass er den heutigen Beschlussvorschlägen nicht zustimmen kann. Detailliert und ausführlich erläutert er die Gründe für seine ablehnende Haltung. Dabei geht es insbesondere um die Schallemissionen, den Bodenschutz und vor allem auch um die Hochwassersituation.

Er lehnt auch die vorgesehene verdichtete Bebauung ab, da er sie hier städtebaulich für nicht verträglich hält. Er  benennt weitere Einzelheiten des Bebauungsplanentwurfs und kritisiert die Haltung der Verwaltung zu verschiedenen Punkten. Abschließend betont er nochmals, dass alles getan werden muss, um das neue Feuerwehrgerätehaus so schnell wie möglich realisieren zu können.

 

Oberbürgermeister Schnurr geht in seiner Antwort auf den Verfahrensstand des Bebauungsplanes ein und betont, dass jetzt nochmals eine Offenlage stattfinden wird, bei welcher alle Bürger Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen. Er schlägt deshalb vor, dass Stadtrat Prof. Dr. Ehinger sein Papier im Rahmen der Offenlage als Anregung vorlegt, so dass letztendlich der Gemeinderat beim Satzungsbeschluss darüber entscheiden kann.

 

Stadtrat Grißtede findet die Idee gut, hier auch Wohnbebauung zu ermöglichen. Er spricht von einer Abrundung, die seiner Meinung nach gut passt und er sichert Zustimmung der SPD-Fraktion  zum vorgeschlagenen Weg der Verwaltung zu.

 

 

Stadtrat Fallert nimmt an der Sitzung teil.

 

 

Stadtrat Oberle spricht von einer Chance, hier zusätzliche Wohnbebauung zu schaffen. Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird noch über Details zu sprechen sein, z.B. über die Traufhöhe. Er sichert Zustimmung zum Beschlussvorschlag zu, damit man in der Sache vorankommt.

 

Stadtrat Seifermann findet die Planungen grundsätzlich richtig und in Ordnung und spricht auch davon, dass es sich hier wie in vielen anderen Fällen auch um ein normales Bebauungsplanverfahren handelt. Hinsichtlich der Höhenfestsetzung ist er der Meinung, dass überall eine zweigeschossige Wohnbebauung möglich sein sollte. Er bittet deshalb um Vorbereitung eines entsprechenden Grundsatzbeschlusses für alle Baugebiete. Abschließend ist er der Meinung, dass man dieses Baugebiet in der vorgeschlagenen Weise weiter voranbringen sollte.

 

Stadtrat Fritz verlässt die Sitzung.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm  sichert die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Beschlussvorschlag zu.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger nimmt nochmals zu den verschiedenen Äußerungen aus den Reihen des Gemeinderates Stellung.

 

Stadtrat Jäckel findet es auch sinnvoll, dass hier die Planung geändert wurde. Er sichert ebenfalls die Zustimmung zum Beschlussvorschlag zu.

 

Oberbürgermeister Schnurr stimmt den Äußerungen von Stadtrat Grißtede zu, dass der Bebauungsplan an dieser Stelle auch der städtebaulichen Ordnung dient.


Abstimmungsergebnis: