Beschluss:

Der Gemeinderat stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Norbert Zeller kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung vorliegt und er somit in den Gemeinderat nachrücken kann.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)