Sitzung: 06.07.2016 Gemeinderat
Vorlage: VO/383/2016
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Norbert Zeller kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung vorliegt und er somit in den Gemeinderat nachrücken kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)