Beschluss:

 

 


Abstimmungsergebnis:

1. Bauvorhaben Einfamilienwohnhaus in der Tucherstraße

 

Frau Thévenot stellt ein geplantes Bauvorhaben in der Tucherstraße im Westen der neu geplanten Gebäude der Firma Merz vor. Dieses habe 2 Geschosse und erhalte ein Flachdach. Die Angrenzerbenachrichtigung erfolge über das Baurecht. Die Stadt Bühl habe hiergegen keine Einwände. Herrn Stadtrat Fallert wird bestätigt, dass der Bauherr auch ein Stockwerk höher bauen könnte, da laut Herrn Schnurr die Umgebungsbebauung maßgebend sei. Herrn Oberle wird erläutert, dass die Zufahrt auf der nördlichen Seite, grün eingezeichnete Straße, vorhanden sei. Eine Baulast sei vom Nachbarn zu übernehmen.