Sitzung: 05.10.2016 Gemeinderat
Vorlage: VO/440/2016
Beschluss:
Gemäß § 12
Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2012
fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:
1.
Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
zum 31.12.2012 beträgt 38.689.461,30
€
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 37.483.360,09
€
das Umlaufvermögen 1.206.101,21
€
Rechnungsabgrenzung 0,00
€
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital -339.767,53
€
die empfangenen
Ertragszuschüsse 10.062.059,33
€
die Rückstellungen 0,00
€
die
Verbindlichkeiten 28.967.169,50
€
2.
Der Jahresgewinn 2012 beträgt 140.456,43
€
die Summe der Erträge belaufen sich auf 5.276.992,71 €
die Summe der Aufwendungen ergeben 5.136.536,28
€
3. Der bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung
des Verlustvortrags aus Vorjahren
verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 727.381,48 €.
Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4.
Gebührenrechtlich entstehen im Wirtschaftsjahr eine
Überdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von 48.194,52 €
Unterdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von 54.244,87 €
Die Über- bzw. Unterdeckungen werden in die Gebührenkalkulationen der
Folgejahre zum jeweiligen Ausgleich eingestellt.
5.
Für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt
Bühl“ wird dem Oberbürgermeister
Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2012 erteilt.
6.
Die Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
7.
Der Jahresabschluss 2012 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO
ortsüblich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich
ausgelegt.
8.
Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als
Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt
und gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.
Stadtrat Grißtede betont, dass aufgrund der guten Vorarbeit der Verwaltung die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr in Bühl relativ geräuschlos über die Bühne gegangen ist. Wie schon des Öfteren von vielen erwähnt, bemängelt er immer noch die gesetzliche Regelung, dass man letztlich Investitionen nur durch Schulden finanzieren kann.
Herr Burkart, Steuern und Beiträge, bestätigt die Meinung von Stadtrat Grißtede hinsichtlich der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr.
Auch Stadtrat Prof. Dr. Ehinger spricht davon, dass die gesplittete Abwassergebühr erfolgreich eingeführt worden ist. Hinsichtlich der Zunahme der Verschuldung äußert er sich ähnlich wie Stadtrat Grißtede und fragt, ob es einen Plan innerhalb der Verwaltung gibt, wie man diese Schulden wieder abbauen möchten.
Frau Balaskas, Finanzen, sieht hier ohne gesetzliche Regelung keine große Möglichkeit.
In ähnlicher Weise hinsichtlich der gesplitteten Abwassergebühr und der steigenden Verschuldung äußern sich auch Stadträtin Dr. Burget-Behm und Stadtrat Jäckel.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)