Beschluss:

 

Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2012 fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:

 

1.    Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung“                  
 zum 31.12.2012 beträgt                                                             38.689.461,30 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

das Anlagevermögen                                                          37.483.360,09 €

das Umlaufvermögen                                                            1.206.101,21 €

Rechnungsabgrenzung                                                                        0,00 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

das Eigenkapital                                                                    -339.767,53 €

die empfangenen Ertragszuschüsse                              10.062.059,33 €

die Rückstellungen                                                                             0,00 €

die Verbindlichkeiten                                                        28.967.169,50 €

 

2.    Der Jahresgewinn 2012 beträgt                                                    140.456,43 €
 die Summe der Erträge belaufen sich auf                                 5.276.992,71 €
 die Summe der Aufwendungen ergeben                                   5.136.536,28 €

3.   Der bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des Verlustvortrags aus     Vorjahren verwendet. 
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 727.381,48 €. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.              

4.    Gebührenrechtlich entstehen im Wirtschaftsjahr eine                                            
Überdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von                      48.194,52 €
Unterdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von           54.244,87 €
Die Über- bzw. Unterdeckungen werden in die Gebührenkalkulationen der Folgejahre zum jeweiligen Ausgleich eingestellt.          

5.    Für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ wird dem  Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2012 erteilt.                                                       

6.    Die Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.                                             

7.    Der Jahresabschluss 2012 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.                           

8.    Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungs­­­bereit­schaft angezeigt.

 

 


Stadtrat Grißtede betont, dass aufgrund der guten Vorarbeit der Verwaltung die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr in Bühl relativ geräuschlos über die Bühne gegangen ist. Wie schon des Öfteren von vielen erwähnt, bemängelt er immer noch die gesetzliche Regelung, dass man letztlich Investitionen nur durch Schulden finanzieren kann.

 

Herr Burkart, Steuern und Beiträge, bestätigt die Meinung von Stadtrat Grißtede hinsichtlich der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr.

 

Auch Stadtrat Prof. Dr. Ehinger spricht davon, dass die gesplittete Abwassergebühr erfolgreich eingeführt worden ist. Hinsichtlich der Zunahme der Verschuldung äußert er sich ähnlich wie Stadtrat Grißtede und fragt, ob es einen Plan innerhalb der Verwaltung gibt, wie man diese Schulden wieder abbauen möchten.

 

Frau Balaskas, Finanzen, sieht hier ohne gesetzliche Regelung keine große Möglichkeit.

 

In ähnlicher Weise hinsichtlich der gesplitteten Abwassergebühr und der steigenden Verschuldung äußern sich auch Stadträtin Dr. Burget-Behm und Stadtrat Jäckel. 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)