Sitzung: 05.10.2016 Gemeinderat
Beschluss:
Bekanntgaben des
Oberbürgermeisters
„Einrichtungshaus Ehrmann“ in Rastatt-Niederbühl
Ende Juni 2016 wurde die Stadt Bühl zum Verfahren „10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Rastatt und Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gehört.
Die Stadt Bühl stellte bei den Verfahren, auch unter Berücksichtigung des abgeschlossenen Raumordnerischen Vertrages mit dem Regionalverband und den Nachbargemeinden, keine Vertragsverletzung fest. Der Stadt Rastatt und dem beauftragten Planungsbüro wurde im August 2016 mitgeteilt, dass keine Einwendungen gegen den vorgelegten Bebauungsplan seitens der Stadt Bühl bestehen.
Abfallwirtschaft, 35-l-Tonne auch beim Landkreis
Vorschlag Stadträtin Becker in GR 06.07.2016
Der Landkreis hat auf diese Anregung wie folgt geantwortet:
„Wie Sie wissen, betreibt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Rastatt auf der Grundlage seines vom Kreistag beschlossenen
Abfallwirtschaftskonzeptes wie z.B. der
grundstücksbezogenen Veranlagung ein ausgewogenes und gebührenfreundliches
Abfallerfassungssystem. Änderungen im Bereich der angebotenen Behälterpalette
sind hier nicht vorgesehen. Im Übrigen ist das einwohnerspezifische
Abfallaufkommen im Abfuhrgebiet des Landkreises sogar um 2 kg niedriger als das
im Abfuhrgebiet der Stadt Bühl.“
Termine
Der für den 13. Oktober vorgesehene Kultur- und Sozialausschuss entfällt.
Bürger- und Kommunikationszentrum Weitenung
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Weg für die Unterstützung weiterer Mehrgenerationenhäuser in Deutschland geebnet.
Damit können weitere rund 100 Einrichtungen, die das Interessensbekundungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, gefördert werden. Hierzu gehört auch der vom Fachbereich Bildung-Kultur-Generationen eingereichte zur Förderung eines Bürger- und Kommunikationszentrums in Weitenung sowie des Kinder- und Familienzentrums in Bühl. Der in Aussicht gestellte Zuschuss für die Projektmaßnahme umfasst die Förderhöchstsumme i. H. v. 90.000,-- Euro, verteilt auf 3 Jahre. Damit kann die anvisierte Implementierung eines Bürger- und Kommunikationszentrums in Weitenung zielstrebig vorangetrieben werden. Aktuell wird in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat Weitenung an der konzeptionellen Umsetzung des Projektes gearbeitet. Eine zeitnahe Vorstellung im Gemeinderat ist vorgesehen.
Hochwasserschutz
Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Prof. Dr. Ehinger sagt Oberbürgermeister Schnurr zu, dass alle Fraktionsvorsitzenden den Bericht des Fachbereiches Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien zu den Hochwasserschutzmaßnahmen erhalten werden.
Sperrung der Hauptstraße
Stadtrat Böckeler fragt, ob es bei Sperrung der Hauptstraße nicht möglich ist, die Ampelanlage Hauptstraße/Bühlertalstraße abzuschalten, um den Verkehr dort fließender zu machen.
Herr Bürkle, Bürgerservice-Recht-Zentrale Dienste, entgegnet, dass in diesen Kreuzungsbereich keine zwei größeren Fahrzeuge gleichzeitig einfahren können.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht kann diesem Wunsch deshalb nicht entsprochen werden.
Abstimmungsergebnis: