Sitzung: 05.10.2016 Gemeinderat
Vorlage: VO/441/2016
Beschluss:
Gemäß § 12
Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2013
fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:
1. Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
zum 31.12.2013 beträgt 41.085.652,60
€
davon
entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 35.051.738,97
€
das Umlaufvermögen 2.553.437,47
€
Rechnungsabgrenzung 0,00
€
davon
entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital -261.559,92
€
die empfangenen Ertragszuschüsse 9.812.158,80
€
die Rückstellungen 1.364,73
€
die Verbindlichkeiten 31.533.688,99
€
2.
Der Jahresgewinn
2013 beträgt 78.207,61
€
die Summe der Erträge belaufen sich auf 5.308.299,21
€
die Summe der Aufwendungen ergeben 5.230.091,60 €
3. Der bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des
Verlustvortrags aus
Vorjahren verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller
Verlustvortrag in Höhe von 649.173,87 €.
Dieser wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
4. Gebührenrechtlich entstehen im Wirtschaftsjahr eine
Unterdeckung bei der
Schmutzwasserbeseitigung von 76.792,39
€
Überdeckung bei der
Niederschlagswasserbeseitigung von 1.364,73
€
Die Überdeckung wird der
Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt, die
Unterdeckung soll in einer der
Gebührenkalkulationen der Folgejahre zum
Ausgleich eingestellt werden.
5. Für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt
Bühl“ wird dem
Oberbürgermeister
Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2013 erteilt.
6. Die Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
7. Der Jahresabschluss 2013 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO
ortsüblich bekannt
gemacht. Der Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als
Rechtsaufsichtsbehörde wird die
Feststellung
des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungs-
bereitschaft
angezeigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)