Sitzung: 05.10.2016 Gemeinderat
Vorlage: VO/442/2016
Beschluss:
Gemäß § 12
Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2014
fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:
1. Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
zum 31.12.2014 beträgt 41.488.892,58
€
davon
entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 38.016.838,77
€
das Umlaufvermögen 3.472.053,81
€
Rechnungsabgrenzung 0,00
€
davon
entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital -79.004,18
€
die empfangenen Ertragszuschüsse 9.498.504,68
€
die Rückstellungen 290.422,25
€
die Verbindlichkeiten 31.778.969,83
€
2.
Der Jahresgewinn
2014 beträgt 182.555,74
€
die Summe der Erträge belaufen sich auf 5.165.704,98
€
die Summe der Aufwendungen ergeben 4.983.149,24 €
3. Der bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des
Verlustvortrags aus
Vorjahren verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller
Verlustvortrag in Höhe von 466.618,13 €.
Dieser wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
4. Gebührenrechtlich entstehen im Wirtschaftsjahr eine
Überdeckung bei der
Schmutzwasserbeseitigung von 185.662,80
€
Überdeckung bei der
Niederschlagswasserbeseitigung von 103.394,72
€
Die Überdeckungen werden der
Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.
5. Für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt
Bühl“ wird dem
Oberbürgermeister Entlastung
für das Wirtschaftsjahr 2014 erteilt.
6. Die Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
7. Der Jahresabschluss 2014 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO
ortsüblich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich
ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als
Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt
und gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)