Sitzung: 20.10.2016 Technischer Ausschuss
Vorlage: VO/456/2016
Beschluss:
Frau
Thévenot stellt das geplante vierstöckige Gebäude mit Flachdach vor, das in die
Umgebungsbebauung auch der Höhe nach passe. Vier Wohneinheiten sollen
entstehen. Die Stellplätze liegen zur Hauptstraße hin, wobei eine Baulast
vorhanden ist. Das Bauvorhaben sei genehmigungsfähig.
Frau
Burget-Behm bemängelt, dass bei Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) der
Technische Ausschuss keinen Beschluss fassen könne. Sie erkundigt sich nach der
Nachbaranhörung, die aber durchgeführt wird. Seit einer Woche seien noch keine
Eingänge eingegangen. Sie meine, dass sich die Gemeinde Ottersweier bei § 34
BauGB-Bauvorhaben mehr einbringen könne, was laut Oberbürgermeister Schnurr
nicht der Fall ist. Das Thema wurde bereits mehrfach erörtert. Sie wünsche
gleichwohl eine Änderung.
Stadtrat
Oberle bemängelt eine Wandfassade, der mittels Begrünung laut Frau Thévenot
abgeholfen werden solle.
Auch
Stadtrat Grißtede bemängelt, dass der Technische Ausschuss beim gemeindlichen
Einvernehmen nach § 34 BauGB keinen Beschluss fassen könne. Oberbürgermeister
Schnurr sagt eine Beurteilung von Frau Juristin Beerens zu. Stadtrat Grißtede
tendiere gar zu einer Änderung der Hauptsatzung. Diese wurde gerade 2012 aus
rechtlichen Gründen hierzu geändert. Eine Abstimmung entfällt.
Abstimmungsergebnis:
Der
Technische Ausschuss nimmt das oben genannte Bauvorhaben auf Grundstück,
Flst.Nr. 1327, in Bühl, zur Kenntnis.