Beschluss:

Frau Thévenot stellt das geplante vierstöckige Gebäude mit Flachdach vor, das in die Umgebungsbebauung auch der Höhe nach passe. Vier Wohneinheiten sollen entstehen. Die Stellplätze liegen zur Hauptstraße hin, wobei eine Baulast vorhanden ist. Das Bauvorhaben sei genehmigungsfähig.

 

Frau Burget-Behm bemängelt, dass bei Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) der Technische Ausschuss keinen Beschluss fassen könne. Sie erkundigt sich nach der Nachbaranhörung, die aber durchgeführt wird. Seit einer Woche seien noch keine Eingänge eingegangen. Sie meine, dass sich die Gemeinde Ottersweier bei § 34 BauGB-Bauvorhaben mehr einbringen könne, was laut Oberbürgermeister Schnurr nicht der Fall ist. Das Thema wurde bereits mehrfach erörtert. Sie wünsche gleichwohl eine Änderung.

 

Stadtrat Oberle bemängelt eine Wandfassade, der mittels Begrünung laut Frau Thévenot abgeholfen werden solle.

 

Auch Stadtrat Grißtede bemängelt, dass der Technische Ausschuss beim gemeindlichen Einvernehmen nach § 34 BauGB keinen Beschluss fassen könne. Oberbürgermeister Schnurr sagt eine Beurteilung von Frau Juristin Beerens zu. Stadtrat Grißtede tendiere gar zu einer Änderung der Hauptsatzung. Diese wurde gerade 2012 aus rechtlichen Gründen hierzu geändert. Eine Abstimmung entfällt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Der Technische Ausschuss nimmt das oben genannte Bauvorhaben auf Grundstück, Flst.Nr. 1327, in Bühl, zur Kenntnis.