Sitzung: 23.11.2016 Gemeinderat
Vorlage: VO/487/2016
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für sämtliche
nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen der Stadt
Bühl weiterhin den § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung
anzuwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Optionserklärung
gemäß § 27 Abs. 22 UStG bis spätestens 31.12.2016 gegenüber dem Finanzamt
Baden-Baden abzugeben. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, die einer
möglichen Umsatzsteuerpflicht zu unterwerfenden Tätigkeiten auf die sich hieraus
ergebenden Folgen (Vor-/Nachteile) zu untersuchen und zum nächstmöglichen
Zeitpunkt hierüber wieder zu berichten.
Frau Balaskas, Finanzen, erläutert den Hintergrund der Vorlage.
Vertreter aller Fraktionen sprechen sich für diese Optionserklärung zur Fristverlängerung aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)