Sitzung: 16.03.2017 Technischer Ausschuss
Vorlage: VO/528/2017
Beschluss:
Herr Stefan Krämer,
Ingenieurbüro Zink, stellt das geplante Regenklärbecken anhand einer
PowerPoint-Präsentation vor. Er zeigt zunächst die geographische Örtlichkeit,
befindlich an der Dieselstraße, Ecke Dr.-Georg-Schaeffler-Straße, in
unmittelbarer Nähe zum Ehletsee, auf. Die dort befindliche Vegetation muss
teilweise bedingt durch die Baumaßnahme entfernt werden, Ersatzpflanzungen in
diesem Bereich und eine Neuanlage der Freianlage sind geplant. Derzeit wird das
Niederschlagswasser in den Rittgraben, ein Gewässer 2. Ordnung, eingeleitet.
Der Bau des Regenklärbeckens ist eine gesetzliche Vorgabe der
Eigenkontrollverordnung. Das Becken selbst ist als hochgestelltes
Stahlbetonbecken mit zwei Kammern geplant. Die Beschickung erfolgt über ein
Pumpwerk. Der Beckenüberlauf ist in einem separaten, dem Pumpwerk
vorgelagerten, Bauwerk vorgesehen.
Jede der beiden
Sedimentationskammern ist 16,1 m lang und 5 m breit; die mittlere Tiefe beträgt
2,13 m, woraus sich ein Volumen von rund 182 m³ / Kammer ergibt. Das Gesamtvolumen
der beiden Sedimentationskammern beläuft sich damit auf 364 m³. Herr Krämer
erläutert, dass insgesamt vier Varianten untersucht wurden, und man sich für
die kostengünstigste, kleinste Variante entschieden hat. Nach Klärung erfolgt
die Einleitung des sauberen Regenwassers in ein bestehendes Kanalnetz, was die
Kosten erheblich positiv beeinflusst. Herr Krämer erläutert zudem, dass auch
ein kleines Betriebsgebäude vor Ort erforderlich ist. Mit dem Bau soll nach
derzeitigem Kenntnisstand im Juli 2017 begonnen werden. Die Dauer der
Baumaßnahme beträgt voraussichtlich ca. 8 – 10 Monate. Während der Maßnahme
kommt es im Bereich der Dieselstraße zu Behinderungen, da hier verschiedene
Anschlussarbeiten am Kanal erforderlich sind. Dafür wird die Dieselstraße halbseitig
für den Verkehr gesperrt werden müssen. Auf eine Vollsperrung kann nach
derzeitigem Kenntnisstand verzichtet werden.
Stadtrat Fallert
interessiert sich für die Unterhaltungskosten pro Jahr des neuen
Regenklärbeckens. Herr Krämer sagt, dass hierzu noch keine Berechnungen
vorliegen, aber in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden muss, dass
Unterhaltungsaufwand des Kanalnetzes geringer ausfällt, da es dort zu weniger
Ablagerungen kommen wird. Herr Bohnet ergänzt hierzu, dass Regenklärbecken zweimal
jährlich gereinigt werden müssen, er hält die anfallenden Stromkosten der
eingebauten Pumpen zudem für überschaubar.
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Stadtrat Fallert fragt
weiter, ob 100 % des Jahresniederschlagsaufkommens im Regenklärbecken geklärt
werden. Herr Krämer sagt, dass davon ausgegangen wird, dass ca. 90 % des
Aufkommens gereinigt wird. Die verbleibenden 10 % würden über den
Beckenüberlauf in den Rittgraben entlastet.
Stadtrat Fallert
erkundigt sich, ob die Absetzungen in das Verbandsklärwerk Vimbuch entsorgt
werden. Dies bestätigt Herr Krämer.
Stadtrat Wäldele fragt,
ob es Statistiken gibt, wie oft über 450 l / Sekunde in den letzten Jahren an
Durchflussmenge festzustellen waren. Herr Krämer erklärt hierzu, dass ab 450 l
/ Sekunde die Kapazitätsgrenze des Regenklärbeckens erreicht ist und darüber
hinaus gehendes Niederschlagswasser über den Überlauf direkt in den Rittgraben
entlastet wird. Es liegen Herrn Krämer keine Statistiken hierzu vor.
Stadtrat Wäldele fragt,
ob Ausgleichsmaßnahmen bezüglich der geplanten Rodungen in diesem Bereich
angedacht sind. Herr Krämer verweist auf einen entsprechenden Auftrag an das
Büro Bioplan und die Freianlagenplanung um das Regenklärbecken.
Stadträtin Dr.
Burget-Behm erkundigt sich, ob es für die Stadt Bühl Pflicht ist, dieses
Regenklärbecken zu bauen. Herr Oberbürgermeister Schnurr verweist auf eine
entsprechende gesetzliche Grundlage der Eigenkontrollverordnung, die nach
Prioritätsstufen abgearbeitet werden muss.
Stadträtin Dr.
Burget-Behm fragt weiter, ob ein Regenklärbecken auch bei einem Kanal im
Mischsystem erforderlich wäre. Herr Krämer antwortet hierzu, dass dann ein
sogenanntes Regenüberlaufbecken erforderlich wäre, die Kosten und die
Komplexität wäre dann ein Vielfaches höher. Herr Oberbürgermeister Schnurr
erklärt, dass in den nächsten Jahren noch fünf weitere Regenüberlaufbecken
erforderlich sind.
Stadtrat Grißtede
fragt, ob die Anlieger bereits informiert sind. Herr Bohnet erklärt, dass er
persönlich bereits in Kontakt mit den Anliegern, insbesondere mit dem dortigen
Anglerverein ist. Dieser begrüße die Maßnahme, da der Pflegeaufwand für den
Verein sinkt.
Stadtrat Grißtede fragt
weiter, ob es möglich wäre, das geklärte Niederschlagswasser in den Ehletsee
einzuleiten, um das Problem der Niedrigwasserstände, welches der Verein
beklagt, zu beheben. Herr Krämer antwortet, dass dieses nur durch den Einbau
einer zusätzlichen Filteranlage genehmigungsfähig wäre. Hierdurch würden
erhebliche Mehrkosten in einem Volumen von 1 bis 1,5 Mio. Euro verursacht. Herr
Ell ergänzt abschließend, dass das lange erkannte Problem der
Niedrigwasserstände bereits durch Einleitung des Sandbaches angegangen wird.
Stadtrat Oberle
erkundigt sich, ob eine Sondergebühr, die örtlich für diesen Bereich begrenzt
ist und die Kosten verursachungsgerecht umlegen würde, rechtlich möglich wäre.
Oberbürgermeister Schnurr antwortet, dass dies nicht möglich ist, die Kosten
für das Regenklärbecken fließen in den Gesamtaufwand des Eigenbetriebs
Abwasserbeseitigung ein und werden durch die Abwassergebühren wieder
erwirtschaftet.
Stadtrat Grißtede hält
die gesplittete Abwassergebühr hier für völlig ausreichend.
Stadtrat Jäckel fragt,
ob das Industriegebiet Nord abgedeckt wird oder noch weitere Gebiete. Herr
Krämer antwortet, dass dies nur das Industriegebiet Nord betrifft.
Beschluss:
Der Technische Ausschuss stimmt der
vorgestellten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung für
die Bauarbeiten durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss
(12 Ja-Stimmen)
Abstimmungsergebnis: