Beschluss:

Herr Stefan Krämer, Ingenieurbüro Zink, stellt das geplante Regenklärbecken anhand einer PowerPoint-Präsentation vor. Er zeigt zunächst die geographische Örtlichkeit, befindlich an der Dieselstraße, Ecke Dr.-Georg-Schaeffler-Straße, in unmittelbarer Nähe zum Ehletsee, auf. Die dort befindliche Vegetation muss teilweise bedingt durch die Baumaßnahme entfernt werden, Ersatzpflanzungen in diesem Bereich und eine Neuanlage der Freianlage sind geplant. Derzeit wird das Niederschlagswasser in den Rittgraben, ein Gewässer 2. Ordnung, eingeleitet. Der Bau des Regenklärbeckens ist eine gesetzliche Vorgabe der Eigenkontrollverordnung. Das Becken selbst ist als hochgestelltes Stahlbetonbecken mit zwei Kammern geplant. Die Beschickung erfolgt über ein Pumpwerk. Der Beckenüberlauf ist in einem separaten, dem Pumpwerk vorgelagerten, Bauwerk vorgesehen.

 

Jede der beiden Sedimentationskammern ist 16,1 m lang und 5 m breit; die mittlere Tiefe beträgt 2,13 m, woraus sich ein Volumen von rund 182 m³ / Kammer ergibt. Das Gesamtvolumen der beiden Sedimentationskammern beläuft sich damit auf 364 m³. Herr Krämer erläutert, dass insgesamt vier Varianten untersucht wurden, und man sich für die kostengünstigste, kleinste Variante entschieden hat. Nach Klärung erfolgt die Einleitung des sauberen Regenwassers in ein bestehendes Kanalnetz, was die Kosten erheblich positiv beeinflusst. Herr Krämer erläutert zudem, dass auch ein kleines Betriebsgebäude vor Ort erforderlich ist. Mit dem Bau soll nach derzeitigem Kenntnisstand im Juli 2017 begonnen werden. Die Dauer der Baumaßnahme beträgt voraussichtlich ca. 8 – 10 Monate. Während der Maßnahme kommt es im Bereich der Dieselstraße zu Behinderungen, da hier verschiedene Anschlussarbeiten am Kanal erforderlich sind. Dafür wird die Dieselstraße halbseitig für den Verkehr gesperrt werden müssen. Auf eine Vollsperrung kann nach derzeitigem Kenntnisstand verzichtet werden.

 

Stadtrat Fallert interessiert sich für die Unterhaltungskosten pro Jahr des neuen Regenklärbeckens. Herr Krämer sagt, dass hierzu noch keine Berechnungen vorliegen, aber in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden muss, dass Unterhaltungsaufwand des Kanalnetzes geringer ausfällt, da es dort zu weniger Ablagerungen kommen wird. Herr Bohnet ergänzt hierzu, dass Regenklärbecken zweimal jährlich gereinigt werden müssen, er hält die anfallenden Stromkosten der eingebauten Pumpen zudem für überschaubar.

 

...

 

- 3 -

 

 

Stadtrat Fallert fragt weiter, ob 100 % des Jahresniederschlagsaufkommens im Regenklärbecken geklärt werden. Herr Krämer sagt, dass davon ausgegangen wird, dass ca. 90 % des Aufkommens gereinigt wird. Die verbleibenden 10 % würden über den Beckenüberlauf in den Rittgraben entlastet.

 

Stadtrat Fallert erkundigt sich, ob die Absetzungen in das Verbandsklärwerk Vimbuch entsorgt werden. Dies bestätigt Herr Krämer.

 

Stadtrat Wäldele fragt, ob es Statistiken gibt, wie oft über 450 l / Sekunde in den letzten Jahren an Durchflussmenge festzustellen waren. Herr Krämer erklärt hierzu, dass ab 450 l / Sekunde die Kapazitätsgrenze des Regenklärbeckens erreicht ist und darüber hinaus gehendes Niederschlagswasser über den Überlauf direkt in den Rittgraben entlastet wird. Es liegen Herrn Krämer keine Statistiken hierzu vor.

 

Stadtrat Wäldele fragt, ob Ausgleichsmaßnahmen bezüglich der geplanten Rodungen in diesem Bereich angedacht sind. Herr Krämer verweist auf einen entsprechenden Auftrag an das Büro Bioplan und die Freianlagenplanung um das Regenklärbecken.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm erkundigt sich, ob es für die Stadt Bühl Pflicht ist, dieses Regenklärbecken zu bauen. Herr Oberbürgermeister Schnurr verweist auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage der Eigenkontrollverordnung, die nach Prioritätsstufen abgearbeitet werden muss.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm fragt weiter, ob ein Regenklärbecken auch bei einem Kanal im Mischsystem erforderlich wäre. Herr Krämer antwortet hierzu, dass dann ein sogenanntes Regenüberlaufbecken erforderlich wäre, die Kosten und die Komplexität wäre dann ein Vielfaches höher. Herr Oberbürgermeister Schnurr erklärt, dass in den nächsten Jahren noch fünf weitere Regenüberlaufbecken erforderlich sind.

 

Stadtrat Grißtede fragt, ob die Anlieger bereits informiert sind. Herr Bohnet erklärt, dass er persönlich bereits in Kontakt mit den Anliegern, insbesondere mit dem dortigen Anglerverein ist. Dieser begrüße die Maßnahme, da der Pflegeaufwand für den Verein sinkt. 

 

Stadtrat Grißtede fragt weiter, ob es möglich wäre, das geklärte Niederschlagswasser in den Ehletsee einzuleiten, um das Problem der Niedrigwasserstände, welches der Verein beklagt, zu beheben. Herr Krämer antwortet, dass dieses nur durch den Einbau einer zusätzlichen Filteranlage genehmigungsfähig wäre. Hierdurch würden erhebliche Mehrkosten in einem Volumen von 1 bis 1,5 Mio. Euro verursacht. Herr Ell ergänzt abschließend, dass das lange erkannte Problem der Niedrigwasserstände bereits durch Einleitung des Sandbaches angegangen wird.

 

Stadtrat Oberle erkundigt sich, ob eine Sondergebühr, die örtlich für diesen Bereich begrenzt ist und die Kosten verursachungsgerecht umlegen würde, rechtlich möglich wäre. Oberbürgermeister Schnurr antwortet, dass dies nicht möglich ist, die Kosten für das Regenklärbecken fließen in den Gesamtaufwand des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung ein und werden durch die Abwassergebühren wieder erwirtschaftet.

 

Stadtrat Grißtede hält die gesplittete Abwassergebühr hier für völlig ausreichend.

 

Stadtrat Jäckel fragt, ob das Industriegebiet Nord abgedeckt wird oder noch weitere Gebiete. Herr Krämer antwortet, dass dies nur das Industriegebiet Nord betrifft.

 

Beschluss:

 

Der Technische Ausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung für die Bauarbeiten durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (12 Ja-Stimmen)

 

 


Abstimmungsergebnis: