Beschluss:

Der Gemeinderat stellt gemäß § 16 Absatz 2 der Gemeindeordnung fest, dass für das Ausscheiden von Stadtrat Michael Nock ein wichtiger Grund vorliegt.

 

 


Stadtrat Nock wirkt auf Grund Befangenheit bei der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht mit.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (19 Ja-Stimmen)