Sitzung: 29.03.2017 Gemeinderat
Vorlage: VO/537/2017
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt nach § 29 Absatz 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Frau Yvonne Zick kein Hinderungsgrund nach § 29 Absatz 1 bis 4 der Gemeindeordnung vorliegt und sie somit in den Gemeinderat nachrücken kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (20 Ja-Stimmen)