Beschluss:

Der Gemeinderat stellt nach § 29 Absatz 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Frau Yvonne Zick kein Hinderungsgrund nach § 29 Absatz 1 bis 4 der Gemeindeordnung vorliegt und sie somit in den Gemeinderat nachrücken kann.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (20 Ja-Stimmen)