Beschluss:

       Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2015 fest bzw. beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses wie folgt:

 

1.    Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung“                            
 zum 31.12.2015 beträgt                                                                    40.563.710,35 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

das Anlagevermögen                                                                38.342.180,30 €

das Umlaufvermögen                                                                  2.221.530,05 €

Rechnungsabgrenzung                                                                              0,00 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

das Eigenkapital                                                                             64.583,18 €

die empfangenen Ertragszuschüsse                                        9.100.233,34 €

die Rückstellungen                                                                       346.094,67 €

die Gebührenausgleichsrückstellung                                           346.094,67 €

die Verbindlichkeiten                                                               31.052.799,16 €

 

2.    Der Jahresgewinn 2015 beträgt                                                            143.587,36 €
 die Summe der Erträge belaufen sich auf                                          5.496.009,82 €
 die Summe der Aufwendungen ergeben  5.352.422,46 €

3.      Der bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren verwendet. 
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 323.030,77 €. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.                           

4.      Gebührenrechtlich entstehen im Wirtschaftsjahr eine                                                   
Überdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von                               21.811,09 €
Überdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von                      33.861,33 €
Die Überdeckungen werden der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.             

5.      Für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2015 erteilt.         

6.      Die Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.                                                         

7.      Der Jahresabschluss 2015 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.                                       

8.      Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungs­­­bereit­schaft angezeigt.

 

 


Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Grißtede geht Herr Eller, Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien, auf die Thematik der 4. Reinigungsstufe beim Klärwerk ein.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger geht auf die positiven Eckdaten des Jahresabschlusses ein, gibt jedoch auch wiederholt die Schuldenentwicklung zu bedenken. Aufgrund der in Zukunft zu tätigenden Investitionen bei mangelndem Eigenkapital ist mit einer weiteren Verschuldung zu rechnen, was auch zu höheren Abwassergebühren führt. Trotzdem sichert er im Namen der FW-Fraktion Zustimmung zu allen Punkten des Beschlussvorschlages zu.

 

Frau Balaskas, Finanzen, bestätigt ihm, dass eine Überschuldung nicht zulässig ist, d.h. wenn die Schulden das Gesamtvermögen übersteigen würden, müsste man sich überlegen, den Eigenbetrieb wieder in den Stadthaushalt zurückzuführen.

 

Auf seine weitere Nachfrage erläutert Herr Burkart, Steuern und Beiträge, die Schwankungen bei der versiegelten Fläche, die sich aufgrund der Rechnungsabgrenzung ergibt. Darüber hinaus kann nicht davon ausgegangen werden, dass durch die gesplittete Abwassergebühr Flächen entsiegelt wurden. Bei neuen Maßnahmen ist es allerdings schon möglich, dass eher Ökopflaster verwendet wird anstatt Flächen komplett zu versiegeln.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm knüpft an die Äußerungen von Stadtrat Prof. Dr. Ehinger an, insbesondere auch hinsichtlich der Schuldenentwicklung, und sichert ebenfalls die Zustimmung der CDU-Fraktion zu.

 

Auf ihre entsprechende Nachfrage  betont Frau Balaskas, dass man trotz dieser nicht zufriedenstellenden Zustände immer in der Lage ist, den Kapitaldienst zu leisten, letztlich werden die benötigten Mittel immer über den Gebührenzahler eingenommen. Darüber hinaus bestünde ggf. die Möglichkeit, Eigenkapital seitens des Stadthaushaltes zuzuschießen.

 

Oberbürgermeister Schnurr ergänzt, dass man bei der Gebührenhöhe noch viel zu niedrig ist, um in den Genuss von Landeszuschüssen zu kommen.

 

Stadtrat Seifermann betont, dass die Gebühren letztlich doch noch sehr moderat sind. Er geht auch auf die Notwendigkeit der 4. Reinigungsstufe ein, was sich natürlich auch auf die Gebühren auswirken wird. Abschließend sichert er ebenfalls die Zustimmung der GAL-Fraktion zu.

 

Auch Stadtrat Grißtede signalisiert generelle Zustimmung, auch wenn er wie die Vorredner betont, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Schuldenentwicklung seine Hausaufgaben immer noch nicht gemacht hat. Es müsste endlich mal etwas getan werden, damit man zukünftige Investitionen in die Gebühren einrechnen kann, um der Schuldenentwicklung entgegenwirken zu können.

 

In ähnlicher Weise äußert sich auch Stadtrat Oberle. Angesichts der bevorstehenden großen Investitionen in den nächsten Jahren ist mit Gebührenerhöhungen zu rechnen.

 

Für die FDP-Fraktion erklärt auch Stadtrat Jäckel Zustimmung zum Beschlussvorschlag, auch wenn man wie die anderen Fraktionen die Höhe der Schulden mit Sorge betrachtet.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Löschner bestätigt Frau Balaskas, dass man nach Möglichkeit Kredite nach Ablauf der Zinsbindung in neue Verträge mit niedrigeren Zinsen, wie sie derzeit üblich sind, überführt.  


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)