Beschluss:

 

a)            Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und beauftragt die Verwaltung/den   Architekten, den Ausbau des Dachgeschosses zu planen und zu berechnen           sowie auch umzusetzen, sofern die Mehrkosten nicht mehr als 50.000 Euro       betragen.

 

            Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (20 Ja-Stimmen)

 

 

b)            Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einen Architektenvertrag mit dem    Architekturbüro BauArt², Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Lauten, für die Maßnahme           „Daimlerstraße 12“ auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und            Ingenieure (HOAI) zu schließen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (20 Ja-Stimmen)

 

c)            Der Gemeinderat genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe der           benötigten Mittel für die unter Buchstabe a) geplante Maßnahme. Mitteldeckung          ist die Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus West“ Investitionsauftrag      I12604170000.

 

            Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (20 Ja-Stimmen)

 

 


Der beauftragte Architekt, Herr Lauten, stellt die Planung im Detail vor und steht für Fragen aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder zur Verfügung.

 

Stadtrat Grißtede stellt den Antrag, den ersten Teil des Beschlussvorschlages dahingehend zu ändern, dass der Architekt beauftragt wird, die von ihm vorgestellte erweiterte Variante zu planen und zu berechnen. Das umfasst auch die Umsetzung, sofern die Mehrkosten lediglich bei rund 50.000 Euro liegen.

 

Herr Bürkle, Bürgerservice-Recht-Zentrale Dienste, begrüßt diesen Vorschlag, da man damit vier Personen mehr im Dachgeschoss unterbringen kann.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger schließt sich dem Antrag von Stadtrat Grißtede an.

 

Auch Stadtrat Jäckel unterstützt diesen Antrag.

 

Stadtrat Oberle kann sich ebenfalls diesem Vorschlag der Erhöhung des Dachgeschosses anschließen.

 

Aufgrund des Verlaufes der Diskussion erklärt Oberbürgermeister Schnurr, dass er sich diesen Antrag zu Eigen machen wird, er formuliert deshalb Teil a) des zu fassenden Beschlusses neu. Er stellt auch nochmals klar, dass es bei einem steileren Dach keine Dachgauben, sondern allenfalls Dachflächenfenster gibt.