Sitzung: 28.06.2017 Gemeinderat
Vorlage: VO/612/2017
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die
städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.09.2017 und ab dem 01.09.2018 in
nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12 Monate).
Elternentgelte |
01.09.2017 |
01.09.2018 |
Entgelte für Kinder
von 3 bis 6 Jahren: Regelbeitrag für das
Erstkind |
90,00 € |
93,00 € |
Regelbeitrag für das
Zweitkind |
45,00 € |
46,50 € |
Inanspruchnahme
verlängerter Betreuungszeiten |
23,00 € |
25,00 € |
Beitrag Ganztagsbetreuung
incl. Essen Betreuungszeit bis 9
Stunden/Stück Betreuungszeit bis 10,50
Stunden/Stück (Bühler Kinderhaus und
Kind & Co. Weitenung) Ermäßigung für
Zweitkinder |
215,00 € 240,00 € 45,00 € |
225,00 € 250,00 € 46,50 € |
Elternentgelte
Krippenkinder (Kinder < 3 J.): Betreuungszeit bis 4,5
Stunden (Regelbetreuung) Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl.
Essen Ganztagsbetreuung bis
10,50 Std. (GT) incl. Essen (Bühler Kinderhaus und
Kind & Co. Weitenung) |
135,00 € 225,00 € 350,00 € |
140,00 € 240,00 € 360,00 € |
Herr Dürk, Bildung-Kultur-Generationen, erläutert die Vorlage näher.
Stadträtin Dr. Burget-Behm sichert die Zustimmung der CDU-Fraktion zu diesem und auch dem nächsten Tagesordnungspunkt zu.
Auch Stadtrat Jäckel hält die vorgeschlagene Erhöhung für unumgänglich. In ähnlicher Weise äußert sich Stadtrat Prof. Dr. Ehinger, der betont, dass man im Vergleich zu benachbarten Kommunen immer noch am unteren Ende liegt.
Auch Stadtrat Seifermann sichert für die GAL-Fraktion Zustimmung zu.
Stadtrat Grißtede betont, dass seitens des Landes mittlerweile Bewegung in die Angelegenheit gebührenfreie Kindertageseinrichtungen gekommen ist. Er stellt den Antrag, dass die zum 01.09.2018 vorgesehenen Erhöhungen nur vollzogen werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt entsprechende Erhöhungen des Kindergeldes erfolgt sind.
Stadträtin Becker und Stadtrat Gretz gehen nochmals auf den Antrag aus ihrer Fraktion ein und betonen, dass es nicht um die Bedürftigen geht, da für diese Gruppe Regelungen bestehen, sondern um die unteren und mittleren Einkommensschichten.
Stadträtin Dr. Burget-Behm erwidert, dass durch die guten Betreuungsmöglichkeiten in Bühl ermöglicht wird, dass beide Elternteile berufstätig sein können und damit entsprechende Einnahmen haben.
Herr Dürk geht auf die Splittung der Entgelterhöhungen ein.
Stadtrat Seifermann hält es nicht für richtig, hier Faktoren mit ins Spiel zu bringen, z.B. Kindergeld, worauf man seitens der Kommune keinen Einfluss hat.
In den Beiträgen von Stadtrat Löschner und Stadtrat Prof. Dr. Ehinger kommt zwar die Sympathie für die Vorschläge der SPD hervor, jedoch überwiegen die anderen Argumente angesichts der Haushaltslage.
Über den Antrag der SPD-Fraktion, die Erhöhung der Elternentgelte zum 01.09.2018 nur zu vollziehen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine Erhöhung des Kindergeltes erfolgt ist, wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen
Der Antrag ist
damit abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
20 Ja-Stimmen, Keine Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen