Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.09.2017 und ab dem 01.09.2018 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12 Monate).

 

 

Elternentgelte

01.09.2017

01.09.2018

 

Entgelte für Kinder von 3 bis 6 Jahren:

 

 

Regelbeitrag für das Erstkind

 

 

 

 

90,00 €

 

 

 

 

93,00 €

 

Regelbeitrag für das Zweitkind

 

45,00 €

 

46,50 €

 

Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten

 

23,00 €

 

25,00 €

 

Beitrag Ganztagsbetreuung incl. Essen

Betreuungszeit bis 9 Stunden/Stück

 

Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück

(Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung)

 

Ermäßigung für Zweitkinder

 

 

 

215,00 €

 

240,00 €

 

 

45,00 €

 

 

 

225,00 €

 

250,00 €

 

 

46,50 €

 

 

Elternentgelte Krippenkinder (Kinder < 3 J.):

 

Betreuungszeit bis 4,5 Stunden

(Regelbetreuung)

 

 Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen

 

Ganztagsbetreuung bis 10,50 Std. (GT) incl. Essen

(Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung)

 

 

 

 

 

135,00 €

 

 

225,00 €

 

350,00 €

 

 

 

 

140,00 €

 

 

240,00 €

 

360,00 €

 

 


Herr Dürk, Bildung-Kultur-Generationen, erläutert die Vorlage näher.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm sichert die Zustimmung der CDU-Fraktion zu diesem und auch dem nächsten Tagesordnungspunkt zu.

 

Auch Stadtrat Jäckel hält die vorgeschlagene Erhöhung für unumgänglich. In ähnlicher Weise äußert sich Stadtrat Prof. Dr. Ehinger, der betont, dass man im Vergleich zu benachbarten Kommunen immer noch am unteren Ende liegt.

 

Auch Stadtrat Seifermann sichert für die GAL-Fraktion Zustimmung zu.

 

Stadtrat Grißtede betont, dass seitens des Landes mittlerweile Bewegung in die Angelegenheit gebührenfreie Kindertageseinrichtungen gekommen ist. Er stellt den Antrag, dass die zum 01.09.2018 vorgesehenen Erhöhungen nur vollzogen werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt entsprechende Erhöhungen des Kindergeldes erfolgt sind.

 

Stadträtin Becker und  Stadtrat Gretz gehen nochmals auf den Antrag aus ihrer Fraktion ein und betonen, dass es nicht um die Bedürftigen geht, da für diese Gruppe Regelungen bestehen, sondern um die unteren und mittleren Einkommensschichten.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm erwidert, dass durch die guten Betreuungsmöglichkeiten in Bühl ermöglicht wird, dass beide Elternteile berufstätig sein können und damit entsprechende Einnahmen haben.

 

Herr Dürk geht auf die Splittung der Entgelterhöhungen ein.

 

Stadtrat Seifermann hält es nicht für richtig, hier Faktoren mit  ins Spiel zu bringen, z.B. Kindergeld, worauf man seitens der Kommune keinen Einfluss hat.

 

In den Beiträgen von Stadtrat Löschner und Stadtrat Prof. Dr. Ehinger kommt zwar die Sympathie für die Vorschläge der SPD hervor, jedoch überwiegen die anderen Argumente angesichts der Haushaltslage.

 

Über den Antrag der SPD-Fraktion, die Erhöhung der Elternentgelte zum 01.09.2018 nur zu vollziehen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine Erhöhung des Kindergeltes erfolgt ist, wird abgestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, Keine Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen