Sitzung: 20.09.2017 Gemeinderat
Vorlage: VO/640/2017
Beschluss:
Der Gemeinderat
stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Frau Heidrun Zeus
kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 bis 4 der Gemeindeordnung vorliegt und
sie somit in den Gemeinderat nachrücken kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)