Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Gesellschaftsverträge der Bühler Sportstätten GmbH und Stadtwerke Bühl GmbH in der als Anlagen 1 und 2 der Gemeinderatsvorlage beigefügten Fassung zu.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt in der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Fassung der Anlage 1 zu beschließen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt in der Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH zu beschließen, dass die Geschäftsleitung der Bühler Sportstätten GmbH in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Fassung der Anlage 2 zu beschließen hat.

 

 


Nach einführenden Worten von Oberbürgermeister Schnurr betonen sowohl Stadträtin Dr. Burget-Behm als auch Stadtrat Hirn ihre Zustimmung zur Änderung dieser Gesellschaftsverträge.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)