Beschluss:

1.            Der Gemeinderat beschließt, das gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres        2014 (+289.057,52 €) durch Einstellung eines gebührenrechtlichen Gewinns    im Bereich der Schmutzwassergebühr über 69.000,00 € in die            Gebührenkalkulation 2018 teilweise auszugleichen

 

2.            Der Gemeinderat beschließt, das gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2015 (+55.672,42 €) durch Einstellung eines gebührenrechtlichen Gewinns im Bereich der Niederschlagswassergebühr über 11.100,00 € in die Gebührenkalkulation 2018 anteilig auszugleichen

 

3.            Der Gemeinderat beschließt für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung eine Gebühr in Höhe von 2,20 €/m³

 

4.            Der Gemeinderat beschließt für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Gebühr in Höhe von 0,26 €/m²

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)