Sitzung: 29.11.2017 Gemeinderat
Vorlage: VO/711/2017
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat beschließt,
das gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2014
(+289.057,52 €) durch Einstellung eines
gebührenrechtlichen Gewinns im Bereich
der Schmutzwassergebühr über 69.000,00 € in die Gebührenkalkulation 2018 teilweise auszugleichen
2.
Der Gemeinderat beschließt,
das gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2015 (+55.672,42
€) durch Einstellung eines gebührenrechtlichen Gewinns im Bereich der
Niederschlagswassergebühr über 11.100,00 € in die Gebührenkalkulation 2018
anteilig auszugleichen
3.
Der Gemeinderat
beschließt für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung eine Gebühr in Höhe von 2,20 €/m³
4.
Der Gemeinderat beschließt
für die Niederschlagswasserbeseitigung
eine Gebühr in Höhe von 0,26 €/m²
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)