Beschluss:

Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den

Jahresabschluss 2016 fest bzw. beschließt über die Verwendung des

Jahresergebnisses wie folgt:

 

1.    Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung“                  
zum 31.12.2016 beträgt                                                              39.150.642,49 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf

das Anlagevermögen                                                          37.640.620,46 €

das Umlaufvermögen                                                            1.510.022,03 €

Rechnungsabgrenzung                                                                        0,00 €

davon entfallen auf der Passivseite auf

das Eigenkapital                                                                     176.948,02 €

die empfangenen Ertragszuschüsse                                8.762.030,49 €

die Rückstellungen (für Gebührenausgleich)                     367.799,45 €

die Verbindlichkeiten                                                        29.843.864,53 €

 

2.    Der Jahresgewinn 2016 beträgt                                                    112.364,84 €
die Summe der Erträge beläuft sich auf                                     5.678.371,47 €
die Summe der Aufwendungen ergibt                                        5.566.006,63 €

3.    Der bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 210.665,93 €. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.              

4.    Gebührenrechtlich entsteht im Wirtschaftsjahr eine                                                
Überdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von            21.704,78 €.
Die Überdeckung wird der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.             

5.    Für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 erteilt.                                                       

6.    Die Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.                                             

7.    Der Jahresabschluss 2016 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.                           

8.    Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungs­­­bereit­schaft angezeigt.

 

 


Frau Balaskas, Finanzen, erläutert die Vorlage näher und geht auf Fragen der Gemeinderatsmitglieder ein.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)