Sitzung: 04.07.2018 Gemeinderat
Vorlage: VO/870/2018
Beschluss:
Gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung stellt der Gemeinderat den
Jahresabschluss 2016 fest bzw. beschließt über die Verwendung des
Jahresergebnisses wie folgt:
1. Die
Bilanzsumme des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung“
zum 31.12.2016 beträgt 39.150.642,49
€
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen 37.640.620,46 €
das Umlaufvermögen 1.510.022,03 €
Rechnungsabgrenzung 0,00 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital 176.948,02 €
die empfangenen Ertragszuschüsse 8.762.030,49 €
die Rückstellungen (für Gebührenausgleich) 367.799,45 €
die Verbindlichkeiten 29.843.864,53 €
2.
Der Jahresgewinn 2016 beträgt 112.364,84
€
die Summe der Erträge beläuft sich
auf 5.678.371,47
€
die Summe der Aufwendungen ergibt 5.566.006,63
€
3. Der
bilanzielle Jahresgewinn wird zur Tilgung des Verlustvortrags aus Vorjahren
verwendet.
Hierdurch entsteht ein bilanzieller Verlustvortrag in Höhe von 210.665,93 €.
Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Gebührenrechtlich
entsteht im Wirtschaftsjahr eine
Überdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von 21.704,78 €.
Die Überdeckung wird der Gebührenausgleichsrückstellung zugeführt.
5. Für
den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ wird dem
Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 erteilt.
6. Die
Eigenprüfung gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
7. Der
Jahresabschluss 2016 wird gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht. Der
Jahresabschluss wird an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt und gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.
Frau Balaskas, Finanzen, erläutert die Vorlage näher und geht auf Fragen der Gemeinderatsmitglieder ein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)