Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die städtischen Kernzeitenbetreuungen der Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Oktober 2018 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12 Monate):

 

 

Kernzeitenbetreuung (KZB) Neusatz

40,-- €

Kernzeitenbetreuung (KZB) Altschweier

40,-- €

Kernzeitenbetreuung Altschweier mit

„flexibler Nachmittagsbetreuung“

 

55,-- €

KZB Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

40,-- €

KZB Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

mit „flexibler Nachmittagsbetreuung“

 

55,-- €

KZB Weststadtgrundschule;

Frühbetreuung und Freitagnachmittag

 

23,-- €

KZB Bachschloss-Schule;

Frühbetreuung und Freitagnachmittag

 

23,-- €

 

 


In einleitenden Worten geht Bürgermeister Jokerst auf die Vorlage ein.

 

Stadtrat Gretz betont, dass sich die Kosten für die Eltern hinsichtlich der Ganztagesbetreuung aus den Beiträgen für die Verpflegung und für die Betreuung zusammensetzen. Nach dem Beschluss über die Erhöhung der Essenspreise in der Sitzung am 16. Mai 2018 sollen jetzt die Entgelte für die Betreuung erhöht werden. Das bedeutet zum 01.10.2018 auf einen Schlag eine Erhöhung der Beiträge um rund 8 %. Die SPD-Fraktion findet das zum einen zu viel auf einmal und zum anderen hätte man gewünscht, dass diese beiden Erhöhungen gemeinsam dargestellt worden wären. Er stellt deshalb den Antrag, diese Elternentgelte erst zum 1. Februar 2019 zu erhöhen, damit diese Erhöhungen etwas gestreckt werden können. Er bittet darüber hinaus, dieses Thema zukünftig immer in einem vorzustellen.

 

Stadtrat Jäckel hält eine Anpassung nach so langer Zeit für notwendig und weist darüber hinaus darauf hin, dass man auf soziale Härtefälle reagieren kann. Insoweit kann er der Vorlage zustimmen.

 

Herr Dürk, Bildung-Kultur-Generationen, stellt klar, dass es hier nicht um die Ganztagesbetreuung, sondern um die Kernzeitenbetreuung geht.

 

Auch Stadtrat Prof. Dr. Ehinger hält diese Entgelterhöhung für notwendig.

 

Herr Dürk erläutert im Einzelnen die Erhöhungen und hält sie für moderat. Er zeigt auch auf, dass der Stadt Bühl die Betreuung sehr viel wert ist.

 

Trotz Sympathien für den Antrag von Stadtrat Gretz spricht sich Stadträtin Dr. Burget-Behm nach den gemachten Ausführungen für diese moderate Erhöhung aus und betont, dass es wichtig ist, dass sowohl bei der Verpflegung als auch bei der Betreuung die Qualität stimmt, und die kostet eben Geld. Sie weist auch darauf hin, dass nicht viele von dieser Doppelerhöhung für Verpflegung und Kernzeitenbetreuung betroffen sind. Sie findet es darüber hinaus für wichtig, dass es dieses Angebot überhaupt gibt und es Frauen somit möglich wird, arbeiten zu können. Sie sichert deshalb nochmals die Zustimmung der CDU-Fraktion zu.

 

Auch Stadtrat Seifermann spricht von einer mäßigen Erhöhung, der man zustimmen kann.

 

Stadtrat Gretz betont nochmals, dass es der SPD-Fraktion nicht um die Erhöhung an sich geht, sondern darum, dass für einige Eltern diese beiden Erhöhungen auf einen Schlag zusammenkommen. Es geht auch nicht um die sozial Schwachen, sondern einfach um die Familien.

 

Stadtrat Teichmann verlässt vorübergehend die Sitzung und nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung über diesen und den nächsten Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Auch Stadtrat Hirn wirbt nochmals für den Antrag der SPD-Fraktion. Es geht um die Wirkung auf die Betroffenen, wenn man im September und dann gleich nochmals im Oktober eine Entgelterhöhung bekommt. Für die Außenwirkung wäre es besser, wenn diese beiden Entgelterhöhungen nicht  unmittelbar hintereinander erfolgen.

 

Auf nochmalige Nachfrage von Stadträtin Dr. Burget-Behm erklärt Herr Dürk, dass es in der Tat einige geben wird, die gleichzeitig von beiden Entgelterhöhungen betroffen sind.

 

Über den Antrag der SPD-Fraktion, die Erhöhung auf den 01.02.2019 zu verschieben, wird abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.


Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen,

                                          5 Stimmenthaltungen