Beschluss:

 

a)            Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes

„Weinstraße / Weinbergstraße“ in Bühl-Eisental nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 20. Juni 2018. 

 

b)            Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf mit textlichen

Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom 20. Juni 2018 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer Offenlage durchzuführen und die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

 

 


Stadtrat Prof. Dr. Ehinger wirkt auf Grund Befangenheit bei der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht mit.

 

Oberbürgermeister Schnurr geht auf die Vorlage ein und betont, dass der Ortschaftsrat Eisental so zugestimmt hat.

 

Aus allen Fraktionen wird Zustimmung zu diesem Aufstellungsbeschluss signalisiert.

 

Oberbürgermeister Schnurr geht auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Fallert auf die Zufahrtsregelungen ein.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Dr. Burget-Behm erläutert Frau Thévenot, Stadtentwicklung, die Abgrenzung des vorgesehenen Bebauungsplanes.

 

Oberbürgermeister Schnurr sagt Stadtrat Jäckel zu, zu überprüfen, wo es möglicherweise noch an anderen Stellen im Stadtgebiet solche Außenbereichsflächen gibt, die neu ausgewiesen bzw. erweitert werden können. Ergebnisse sollen in einer der nächsten Sitzungen des Technischen Ausschusses vorgestellt werden.

 

Stadtrat Gretz fragt, ob für Betroffene, die jetzt bereits Anwohner sind, jedoch durch diese Erweiterung keine weiteren Grundstücke im rückwärtigen Bereich haben, irgendwelche Kosten anfallen.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass dies nach seiner ersten Einschätzung nicht der Fall ist.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (18 Ja-Stimmen)