Beschluss:

 

a)    Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den städtebaulichen Vor-Vertrag zum Bebauungsplan „Klinikum Mittelbaden Bühl“ mit dem Vorhabenträger zu schließen.

 

b)    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klinikum Mittelbaden Bühl“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 20. Juni 2018 mit Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ärztehaus beim Kreiskrankenhaus Bühl“.

 

c)    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Basis des Vorentwurfes vom 20. Juni 2018, mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu hören.

 

 


Oberbürgermeister Schnurr spricht unter anderem von einem weiteren Beitrag zur Sicherung des Standortes Bühl.

 

Alle Fraktionsvorsitzenden unterstützen die Vorlage und kündigen Zustimmung ihrer Fraktion an. 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (20 Ja-Stimmen)