Sitzung: 25.07.2018 Gemeinderat
Vorlage: VO/897/2018
Beschluss:
a)
Der
Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den städtebaulichen Vor-Vertrag
zum Bebauungsplan „Klinikum Mittelbaden Bühl“ mit dem Vorhabenträger zu
schließen.
b)
Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klinikum
Mittelbaden Bühl“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 20. Juni 2018 mit
Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ärztehaus beim
Kreiskrankenhaus Bühl“.
c)
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung auf Basis des Vorentwurfes vom 20. Juni
2018, mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu hören.
Oberbürgermeister Schnurr spricht unter anderem von einem weiteren Beitrag zur Sicherung des Standortes Bühl.
Alle Fraktionsvorsitzenden unterstützen die Vorlage und kündigen Zustimmung ihrer Fraktion an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (20 Ja-Stimmen)