Beschluss:

 

Der Gemeinderat weist die Gesellschafterversammlung der Bühler Sportstätten GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Vertreter der Bühler Sportstätten GmbH beschließen in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bühl GmbH:

 

1. Die in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2017 unter A. Eigenkapital Ziff. 2 ausgewiesene freie Rücklagenposition „Kapitalrücklagen“ wird in Höhe eines Teilbetrages von 2.000.000,00 EUR aus dieser Position der vorbezeichneten Bilanz in Stammkapital umgewandelt und die in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2017 unter A. Eigenkapital Ziff. 3 ausgewiesene freie Rücklagenposition „Andere Gewinnrücklagen“ wird in Höhe eines Teilbetrages von 7.000.000,00 EUR aus dieser Position der vorbezeichneten Bilanz in Stammkapital umgewandelt. Das Stammkapital der Gesellschaft erhöht sich damit von 11 Mio. EUR um insgesamt 9 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR.

 

2. Die Kapitalerhöhung wird wie folgt ausgeführt:

 

Der Nennbetrag des von der Alleingesellschafterin gehaltenen Geschäftsanteils wird von 11 Mio. EUR um 9 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR erhöht (Geschäftsanteil Nr. 3).

 

3. § 4 des Gesellschaftsvertrags wird wie folgt neu gefasst:

 

㤠4 Stammkapital

 

(1)  Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 20.000.000,00 EUR

(in Worten: zwanzig Millionen Euro).

 

(2)  Das Stammkapital ist in voller Höhe erbracht.“

 

4. Eine Übernahmeerklärung der Alleingesellschafterin ist nicht erforderlich, da

              der Erwerb kraft Gesetzes erfolgt.

 

 


Oberbürgermeister Schnurr geht auf die Vorlage ein.

 

Stadtrat Broß erklärt, dass diese Erhöhung des Stammkapitals sinnvoll ist.

 

Herr Zimmer, Beteiligungsmanagement, bestätigt Stadtrat Prof. Dr. Ehinger, dass die Rücklagen ausreichen.

 

Auch Stadtrat Gretz befürwortet diese Stammkapitalerhöhung.

 

Herr Zimmer erläutert den Grund dieser Erhöhung nochmals näher.

 

Stadtrat Jäckel schließt sich diesen Ausführungen an und betont ebenfalls die Sinnhaftigkeit.

 

Stadtrat Seifermann sichert ebenfalls die Zustimmung der GAL-Fraktion zu.

 l


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (20 Ja-Stimmen)