Sitzung: 19.09.2018 Gemeinderat
Vorlage: VO/926/2018
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den
Oberbürgermeister, nachfolgende Stellungnahme an den Regionalverband Mittlerer
Oberrhein abzugeben:
Der Oberbürgermeister
Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Baumeisterstraße 2
76137 Karlsruhe
20. September 2018
Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003,
Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energien, Plansätze
4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3. „Vorbehaltsgebiete für
regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“;
2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
die vorgeschlagene Fläche Nr. 124 erscheint aus Sicht der Stadt Bühl nur schwer realisierbar.
Es handelt sich um eine im Rahmen der Planaufstellung zum Ausbau der Bundesautobahn 5 als Ausgleich ausgewiesene Waldfläche. Die grundbruchrechtliche Sicherung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der BRD, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Wir bedauern, dass die seitens der Stadt Bühl vorgeschlagene Fläche beim Campingplatz Oberbruch nicht den Auswahlkriterien entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Schnurr
Stadtrat Gretz verlässt vorübergehend die Sitzung und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.
Frau Thévenot, Stadtentwicklung, erläutert den Sachverhalt näher.
Aus den Fraktionen wird Kritik am Regionalverband hinsichtlich der Eignungskriterien für solche Gebiete laut. Insoweit sichern Vertreter aller Fraktionen Zustimmung zu der vorgeschlagenen Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu.
Oberbürgermeister Schnurr bestätigt auf entsprechende Äußerungen von Stadtrat Seifermann, dass man Flächen, die nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar und auch nicht bebaubar sind, zur Erzeugung von regenerativer Energie im Flächennutzungsplan darstellen soll.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (21 Ja-Stimmen)