Beschluss:

 

Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, nachfolgende Stellungnahme an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein abzugeben:

 

Der Oberbürgermeister

 

 

Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Baumeisterstraße 2

76137 Karlsruhe

 

20.  September 2018

 

Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003,

Fortschreibung des Kapitels 4.2.5. Erneuerbare Energien, Plansätze 4.2.5.1. „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3. „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“;

2. Anhörung der Träger öffentlicher Belange, Stellungnahme

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die vorgeschlagene Fläche Nr. 124 erscheint aus Sicht der Stadt Bühl nur schwer realisierbar.

 

Es handelt sich um eine im Rahmen der Planaufstellung zum Ausbau der Bundesautobahn 5 als Ausgleich ausgewiesene Waldfläche. Die grundbruchrechtliche Sicherung der Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der BRD, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.

 

Wir bedauern, dass die seitens der Stadt Bühl vorgeschlagene Fläche beim Campingplatz Oberbruch nicht den Auswahlkriterien entspricht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubert Schnurr

 

 

 


Stadtrat Gretz verlässt vorübergehend die Sitzung und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Frau Thévenot, Stadtentwicklung, erläutert den Sachverhalt näher.

 

Aus den Fraktionen wird Kritik am Regionalverband hinsichtlich der Eignungskriterien für solche Gebiete laut. Insoweit sichern Vertreter aller Fraktionen Zustimmung zu der vorgeschlagenen Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu.

 

Oberbürgermeister Schnurr bestätigt auf entsprechende Äußerungen von Stadtrat Seifermann, dass man Flächen, die nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar und auch nicht bebaubar sind, zur Erzeugung von regenerativer Energie im Flächennutzungsplan darstellen soll.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (21 Ja-Stimmen)