Beschluss:

 

a)            Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den städtebaulichen

           Vertrag zum Bebauungsplan der 1. Änderung „Hänferdorf“ gemäß der Anlage

          1 mit dem Vorhabenträger abzuschließen. 

 

b)           Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachte Stellungnahme unter Abwägung

           öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 2 aufgeführten  

           Stellungnahme der Verwaltung.

 

c)            Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan der 1. Änderung

          „Hänferdorf“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und

           Begründung vom 29. August 2018 mit artenschutzrechtlicher Vorprüfung vom

           29. August 2018 als zusammengefasste Satzung.

 

 


Oberbürgermeister Schnurr geht auf den Sachverhalt ein.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm sichert die Zustimmung der CDU-Fraktion zu, bemerkt aber, dass das Gebäude Ecke Mühlenstraße/Grabenstraße einen gewissen „Grünstatus“ genießt. Sie wünscht jedoch eine Gleichbehandlung aller Bauwilligen in der Stadt, auch hinsichtlich der Entfernung von Bäumen mit den entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass sie davon ausgehen kann, dass man alle Betroffenen gleichbehandelt und dass auch die Stadt sich an diese Regelungen hält und z.B. bei der Entfernung von Bäumen entsprechenden Ausgleich schafft.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger sichert ebenfalls Zustimmung der FW-Fraktion zu und nennt einige positive Aspekte.

 

In ähnlicher zustimmender Weise äußerst sich auch Stadtrat Hirn für die SPD-Fraktion.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)