Sitzung: 14.11.2018 Gemeinderat
Vorlage: VO/966/2018
Beschluss:
Der Gemeinderat
stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Alfred Veith
kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 bis 4 der Gemeindeordnung vorliegt und er
somit in den Gemeinderat nachrücken kann.
Oberbürgermeister Schnurr begrüßt unter den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern Herrn Alfred Veith.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (22
Ja-Stimmen)