Beschluss:

Der Gemeinderat stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Alfred Veith kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 bis 4 der Gemeindeordnung vorliegt und er somit in den Gemeinderat nachrücken kann.

 

 


Oberbürgermeister Schnurr begrüßt unter den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern Herrn Alfred Veith.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)