Sitzung: 14.11.2018 Gemeinderat
Vorlage: VO/972/2018
Beschluss:
Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli
2000 (GBl. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221)
stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2012 wie folgt fest und nimmt den
Schlussbericht der
Revision zum Jahresabschluss 2012 zur Kenntnis:
1. Die Einzahlungen des
Ergebnishaushalts betragen 70.304.021,08 €
Die Auszahlungen
des Ergebnishaushalts betragen 72.399.500,44 €
Es ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf aus
der Ergebnisrechnung 2.095.479,36
€
2.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen
2.116.468,30 €
Die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit betragen 4.627.444,77 €
Es ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von
2.510.976,47 €
3. Der Finanzierungsmittelüberschuss
aus
Finanzierungstätigkeit beträgt 2.667.985,82 €
4.
Die Haushaltsreste zum Ende des Rechnungsjahres betragen
im Ergebnishaushalt Aufwendungen 237.048,01
€
im Finanzhaushalt Auszahlungen 2.214.793,20
€
5. Die Rückstellungen für
Unterhaltungsmaßnahmen
zum Ende des Rechnungsjahres betragen 180.000,00 €
6. Der Stand des Vermögens
beträgt am
01.01.2012 236.658.027,64
€
am 31.12.2012 232.599.724,29 €
Der Stand der Schulden
beträgt am
01.01.2012 7.480.305,66
€
am 31.12.2012 10.148.291,48
€
7. Der Jahresabschluss 2012 wird gem. § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt
gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die
Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (22
Ja-Stimmen)