Beschluss:

 

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBl. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2013 wie folgt fest und nimmt den

Schlussbericht der Revision zum Jahresabschluss 2013 zur Kenntnis:

1.   Die Einzahlungen des Ergebnishaushalts betragen                       76.061.558,94 €

Die Auszahlungen des Ergebnishaushalts betragen                         60.049.252,25

 

Es ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus
der Ergebnisrechnung                                                                         16.012.306,69 €

 

2.   Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen                        1.345.618,04 €

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen                      6.572.371,36 €

 

Es ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von                                  5.226.753,32 €

 

3.   Der Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit
beträgt                                                            1.403.340,37 €

 

4.  Die Haushaltsreste zum Ende des Rechnungsjahres betragen

 

im Ergebnishaushalt                  Aufwendungen                                       435.931,91 €

 

im Finanzhaushalt                      Auszahlungen                                      6.645.779,72 €

 

5.  Die Rückstellungen für Unterhaltungsmaßnahmen
zum Ende des Rechnungsjahres betragen                                              505.332,04 €

 

6.  Der Stand des Vermögens

beträgt                                       am 01.01.2012                                232.599.724,29 €

                                                   am 31.12.2012                                272.505.070,62 €

 

Der Stand der Schulden

beträgt                                        am 01.01.2012                                  10.148.291,48 €

                                                   am 31.12.2012                                  11.551.631,85 €

 

7.  Der Jahresabschluss 2013 wird gem. § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

 

8.  Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)