Sitzung: 14.11.2018 Gemeinderat
Vorlage: VO/976/2018
Beschluss:
Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli
2000 (GBl. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221)
stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2013 wie folgt fest und nimmt den
Schlussbericht der
Revision zum Jahresabschluss 2013 zur Kenntnis:
1. Die Einzahlungen
des Ergebnishaushalts betragen 76.061.558,94
€
Die Auszahlungen
des Ergebnishaushalts betragen 60.049.252,25
Es ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus
der Ergebnisrechnung 16.012.306,69
€
2. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.345.618,04 €
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
betragen 6.572.371,36
€
Es ergibt sich ein
Finanzierungsmittelbedarf von 5.226.753,32
€
3. Der Finanzierungsmittelüberschuss
aus
Finanzierungstätigkeit beträgt 1.403.340,37
€
4. Die Haushaltsreste zum Ende des Rechnungsjahres betragen
im Ergebnishaushalt Aufwendungen 435.931,91
€
im Finanzhaushalt Auszahlungen 6.645.779,72
€
5. Die Rückstellungen
für Unterhaltungsmaßnahmen
zum Ende des Rechnungsjahres betragen 505.332,04
€
6. Der Stand
des Vermögens
beträgt am
01.01.2012 232.599.724,29
€
am 31.12.2012 272.505.070,62 €
Der Stand der Schulden
beträgt am
01.01.2012 10.148.291,48
€
am 31.12.2012 11.551.631,85
€
7. Der Jahresabschluss 2013 wird gem. § 95 b
Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich
ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als
Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (22
Ja-Stimmen)