Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Personalkostenzuschüsse für alle kirchlichen und freien Träger ab dem 01.01.2018 von 83 % auf 85 % zu erhöhen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Vertragsgestaltungen mit den kirchlichen und freien Trägern vorzunehmen. Die Mehrkosten werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 und im Nachtragshaushalt 2018 bereitgestellt.

 

 


Bürgermeister Jokerst führt in die Thematik ein.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger bemängelt, dass der Gemeinderat kein Mitspracherecht bei Personalentscheidungen und Investitionen hat. Es ist auch zu befürchten, dass die Stadt über kurz oder lang alles übernehmen muss.

 

Bürgermeister Jokerst betont die gute Zusammenarbeit mit den anderen Trägern und weist auch darauf hin, dass die Dinge schon inhaltlich darauf abgestimmt werden.

 

Herr Dürk, Bildung-Kultur-Generationen, ergänzt, dass man mehrfach mit jedem Träger über das Jahr in intensiven Gesprächen ist, d.h. die Stadt hat durchaus ein Mitwirkungsrecht. Im Übrigen werden die Zuschüsse für Personal und Investitionen nur entsprechend den betroffenen Vereinbarungen gewährt.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger entgegnet, dass der Gemeinderat im Vorfeld kein Mitwirkungsrecht hat.

 

Herr Dürk antwortet, dass man gerne mal im Gemeinderat oder im Kultur- und Sozialausschuss alle geplanten Maßnahmen der kirchlichen und freien Träger vorstellen kann, für die jeweils entsprechende Mittel im Haushaltsplan veranschlagt sind.

 

Stadtrat Wäldele hätte kein Problem mit diesem oder sogar einem höheren Zuschuss, wenn sich das Arbeitsrecht in diesen Einrichtungen an der „Weltlichkeit“ orientieren würde. Er hält diese Zustände für nicht haltbar, weshalb man mittelfristig überlegen muss, die Einrichtungen durch die Stadt zu übernehmen.

 

Stadtrat Gretz ist der Meinung, dass die Stadt nicht die 15 % Personalkosten spart, sondern man ja auch noch die Gebühren dagegen rechnen muss, welche die kirchlichen Träger einnehmen. Er bittet darum, die Kosten für eine evtl. Übernahme in städtischer Hand zu ermitteln. Auch er bemängelt das weltfremde Arbeitsrecht bei der Kirche. Er betont, dass man eigentlich nicht nur die 85 % bezuschusst, sondern am Jahresende auch noch das Defizit ausgleicht, weshalb man quasi doch bei 100%iger Bezuschussung ist. Er erklärt, dass er sich deshalb enthalten wird.

 

Herr Dürk geht auf die Finanzierung der Einrichtungen durch die kirchlichen Träger ein und betont, dass man alleine die laufenden Unterhaltungskosten auf rund einer Million Euro jährlich beziffern kann. Viele Gebäude befinden sich darüber hinaus auch noch in kirchlichem Eigentum. Er sagt zu, dies auch mal in einer Gemeinderatssitzung vorzustellen. Er betont jedoch nochmals ausdrücklich die gute Zusammenarbeit mit den kirchlichen und freien Trägern.

 

Stadtrat Zeller betont, dass seine Schmerzgrenze erreicht ist und er sich enthalten wird, da nicht einzusehen ist, 85% zu bezahlen und nichts zu sagen zu haben.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm sieht dagegen die Stadt Bühl durch die kirchlichen Träger entlastet und sie hebt auch auf die bereits erwähnte gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit ab. Durch die Zusammenarbeit besteht sehr wohl ein Mitspracherecht und man wird gehört und ernst genommen. Nach ihrem Kenntnisstand gab es in Bühl noch keinen vergleichbaren Personalfall, auf welchen ihre Vorredner Bezug nehmen. Deshalb sollte man nicht ohne Not diese Einrichtungen und damit auch diese Kosten übernehmen.

 

Stadtrat Jäckel ist der Meinung, dass die Vielfalt der Träger willkommen ist und er verweist auch auf die gute Zusammenarbeit. Natürlich ist dann eine Grenze erreicht, wenn man letztlich 100% Zuschuss bezahlt, in diesem Fall kann man das wirklich selbst übernehmen. Solang dies jedoch nicht der Fall ist, sollte man das bisherige Konzept weiterführen. Er findet den Vorschlag gut, z.B. in den Haushaltsberatungen die Maßnahmen der kirchlichen und freien Träger hinsichtlich der städtischen Kostenbeteiligung anzuschauen. Eine solche Personalangelegenheit wie in einer Nachbarstadt kann in Bühl jedoch durchaus auch passieren, da dies bei der katholischen Kirche mit der Rechtsauffassung der Erzdiözese zusammenhängt.

 

Auch Stadtrat Hirn versteht die Aufregung über manche Dinge im Zusammenhang mit den katholischen Einrichtungen. Dass die Zusammenarbeit der anderen Träger mit der Stadt als positiv bewertet wird, ist seiner Meinung nach auch deshalb klar, weil die Stadt eben diese 85 % bezuschusst. Er kündigt auch seine Stimmenthaltung an.

 

Stadtrat Fritz hält es für eine hypothetische Annahme, die überhaupt nicht zur Diskussion steht, nämlich, dass die Stadt alle Einrichtungen selbst betreiben will.

Natürlich sind die Bedenken durchaus berechtigt und man kann sie diskutieren, jedoch steht auch für ihn die gute Zusammenarbeit außer Frage. Eine komplette Übernahme durch die Stadt würde neben den 70 bis 80 Personalstellen sicherlich auch noch eine weitere Verwaltungspersonalstelle nach sich ziehen. Wenn man also den gesamten Zusammenhang ansieht, ist es derzeit absolut nicht realistisch, dass die Stadt all diese Einrichtungen übernimmt.

 

Oberbürgermeister Schnurr bestätigt, dass man sich das schlichtweg nicht leisten könnte. Selbst wenn die Träger bereit wären, die Gebäude zu veräußern, wäre das nicht darstellbar.

 

Stadtrat Zeller erwähnt einen ähnlichen personalrechtlichen Fall aus Bühl vor vielen Jahren, weshalb es nicht stimmt, dass es sowas in Bühl noch nicht gegeben hat.  


Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen,

                                         11 Stimmenthaltungen