Beschluss:

 

1.  Der Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses der Stadt Lichtenau und der Gemeinden Bühlertal, Hügelsheim, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim auf die Große Kreisstadt Bühl sowie der Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Bühl wird zugestimmt.

2.    Der der Gemeinderatsvorlage als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Bearbeitungsstand 20. November 2018) wird zugestimmt.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

4.    Bei der Stadt Bühl wird die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses eingerichtet. Hierzu werden ab 2019 drei Vollzeitkräfte im Stellenplan ausgewiesen.

 

 


Stadtrat Fallert verlässt vorübergehend die Sitzung und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung über diesen und den nächsten Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Dr. Burget-Behm erläutert Herr Vandersee, Hochbau- und Gebäudemanagement, die Berechnung der Kosten.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Prof. Dr. Ehinger antwortet Herr Vandersee, dass davon auszugehen ist, dass man genügend geeignete Bewerber für die Gutachterposten finden wird.

 

Stadtrat Seifermann hätte es noch besser gefunden, wenn man im gesamten Landkreis nur einen einzigen Gutachterausschuss eingerichtet hätte. Grundsätzlich hält er jedoch diese Zusammenlegung für einen Schritt in die richtige Richtung.

 

Oberbürgermeister Schnurr stimmt ihm in der Weise zu, dass auch er der Meinung ist, dass die Zusammenfassung der Gutachterausschüsse der richtige Weg für die Erstellung von qualifizierten Gutachten ist.

 

Herr Vandersee bestätigt Stadträtin Dr. Burget-Behm, dass die Gutachter auch weiterhin ehrenamtlich tätig sein werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)