Sitzung: 19.12.2018 Gemeinderat
Beschluss:
Bekanntgaben des
Oberbürgermeisters
Förderbescheid Future Communities
Die Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat mit drei digitalen Projekten erfolgreich am Landeswettbewerb Future Communities teilgenommen. Vergangene Woche wurden der Stadt Bühl in Stuttgart von Innenminister Strobl drei Förderbescheide von insgesamt 22.000 Euro überreicht. Das Land übernimmt die Hälfte der Kosten für die Jugendbeteiligungsapp, an deren Umsetzung man bereits arbeitet. Weitere vorgesehene Maßnahmen, die ebenfalls zu 50 % vom Land gefördert werden, sind eine Anbindung der neuen Homepage an den digitalen Assistenten Alexa und eine IT-Plattform, die sich an Familien wendet. Diese nennt sich Famigo. Hier sollten kommunale Familienangebote sichtbar und bekannt gemacht werden.
Adventsmarkt
Oberbürgermeister Schnurr dankt den Stadträten, die am Adventsmarkt den Fair-Trade-Kaffee verkauft haben.
Ladestation E-Autos
Stadtrat Zeller fragt nach Ladestationen für E-Autos in Bühl.
Oberbürgermeister Schnurr teilt mit, dass es in Bühl zwei öffentliche Ladestationen gibt, eine in der Franz-Conrad-Straße, die erst kürzlich eröffnet wurde und eine bei den Stadtwerken. Allerdings gibt es noch mit den Zahlkarten Probleme. Darum wurde dies noch nicht beworben. Hier muss man weiter tätig werden und das Netz der Ladestationen verstärken.
Kostenstrukturen
Kindertagesstätten
Stadtrat Jäckel berichtet von einem ausführlichen Gespräch mit Stadtpfarrer Dr. Götz Häuser. Er regt eine nichtöffentliche Sitzung an, in dem die Kostenstrukturen der kirchlichen Kindertagesstätten zusammen mit Herrn Stadtpfarrer Wolf-Dieter Geißler aufgezeigt werden.
Bebauungsplan in der
Theodor-Heuss-Straße
Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Becker berichtet Oberbürgermeister Schnurr, dass man mit diesem Thema schon 15 Jahre beschäftigt ist. Man war bereit den Bebauungsplan zu ändern, allerdings ist dies an einem Nachbareinspruch gescheitert. Das Grundstück kann steuerrechtlich als Baugrundstück eingeschätzt worden sein, aber rein baurechtlich ist es kein Baugrundstück. Es ist kein Einzelfall, dass die steuerrechtliche Einschätzung nicht mit der planungsrechtlichen Voraussetzung übereinstimmt. Es ist in diesem Fall ein offizielles Bebauungsplanverfahren erforderlich. Das Verfahren ist so intensiv wie ein neues Verfahren und man muss hier auch immer die Effizienz sehen.
Abstimmungsergebnis: