Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Rechtsverordnung für die Badestelle „Witstung“ am Baggersee Weitenung und nimmt die Badeordnung für die Badestelle „Witstung“ zur Kenntnis.

 

 


Oberbürgermeister Schnurr verweist auf eine Ergänzung im § 4 Ziffer 3 hin. Hier möchte man eine Ausnahmegenehmigung für den Angelverein und den Kiesseebetreiber schaffen. Die neue Formulierung lautet: „entgegen § 2 Abs.1 Nr. 3 den See mit Fahrzeugen/Booten jeglicher Art ohne Genehmigung befährt“.

 

Stadtrat Hirn geht davon aus, dass die Badeordnung hieb- und stichfest ist und hofft, dass sich genügend Freiwillige für die Ehrenamtliche Betreuung gefunden haben.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger freut sich, dass Weitenung eine Badestelle bekommt und offensichtlich auch genügend Ehrenamtliche zur Betreuung gefunden wurden. Die neue Rechtsverordnung wird von der FW-Fraktion mitgetragen.

 

Stadtrat Fritz stellt fest, dass die Rechtsverordnung Rechtssicherheit für die Stadt Bühl schafft. Man kann auch Bußgelder verhängen. Das Thema Kontrolle sieht er für wichtig an. Die Kontrolle muss von Beginn an regelmäßig erfolgen. Freiwillige Helfer sind genügend da. Er hofft, dass Weitere hinzukommen. Diese Helfer haben allerdings keine Befugnis und kein Hausrecht.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)