Beschluss:

 

a)         Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vor-Vertrages.

 

b)         Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innentwicklung „Hinterweg“ in Bühl-Altschweier nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 13. März 2019.

 

c)         Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes.

 

 


Stadträtin Becker nimmt an der Sitzung teil.

 

Frau Thévenot, Stadtentwicklung, erklärt Stadtrat Gretz, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt. Die Bauherren übernehmen die Kosten und wenn das Gebiet vergrößert werden würde, müssten alle anderen aufgrund der Gleichberechtigung in den Vertrag mit eintreten. Jedoch besteht hierzu kein Interesse. Den Bauherrn kostet das rund 20.000,00 Euro mehr.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger signalisiert die Zustimmung der FW-Fraktion. Die Fraktion sieht es allerdings kritisch, dass in letzter Zeit sehr viel Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm fragt nach dem Abstimmungsverhalten des Ortschaftsrats, worauf Stadtrat Müller berichtet, dass der Ortschaftsrat dem Vorhaben einstimmig zugestimmt hat.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)