Beschluss:

a)    Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.

 

b)    Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Landratsamt Rastatt, Untere Naturschutzbehörde.

 

c)    Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Herrenbergstraße“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz vom 17. April 2019 als zusammengefasste Satzung.

 

 

 


Stadtrat Müller begrüßt auch diesen Bebauungsplan und betont, dass die entsprechenden Unterschriften hinsichtlich der Zauneidechse, wie im Sachverhalt beschrieben, zwischenzeitlich vorliegen.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger betont, dass dieser Bebauungsplan durchaus Auswirkungen auf das Mikroklima haben kann. Er bemängelt grundsätzlich, dass heute alle Bebauungspläne in diesem beschleunigten Verfahren durchgezogen werden, d.h. ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, ohne Umweltbericht sowie ohne eine Eingriffs-und Ausgleichsbilanz zu machen. Er verlangt deshalb, dass das Thema Klimanotstand auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Klimabeirates gesetzt wird. Unabhängig davon betont er, dass die heutigen Verfahren weit fortgeschritten und die Eingriffe auch nicht allzu groß sind, so dass man zustimmen kann.

 

Auf seine entsprechende Nachfrage geht Oberbürgermeister Schnurr auf den rechtlichen Hintergrund bezüglich von Wege- und Leitungsrechten ein.

 

Stadtrat Gretz hofft, dass auch hier der Wunsch nach Nachverdichtung erfüllt werden kann, er nennt einige diesbezüglichen Probleme.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass man ggf. die notwendigen und wirksamen Instrumentarien ergreifen wird.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)