Beschluss:

 

a)         Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vor-Vertrages.

 

b)         Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Rittersbachstraße/Waldmattstraße“ in Bühl-Rittersbach nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 17. April 2019.

 

c)         Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes.

 

 


Stadtrat Gretz verlässt vorübergehend die Sitzung und nimmt an der Beschlussfassung über diesen und den nächsten Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Stadtrat Fallert und Stadtrat Oberle sprechen sich für diese Vorlage aus. 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)