Beschluss:

 

a)         Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vor-Vertrages.

 

b)         Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen „Alter Kirchweg“ in Bühl-Neusatz nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 3. April 2019.

 

c)         Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes.

 

 


Wie beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt sprechen sich auch hier Stadtrat Fallert und Stadtrat Oberle für die Vorlage aus.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)