Sitzung: 08.05.2019 Gemeinderat
Vorlage: VO/137/2019
Beschluss:
a)
Der
Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung des städtebaulichen
Vor-Vertrages.
b)
Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen „Alter Kirchweg“ in Bühl-Neusatz nach § 13b BauGB im
beschleunigten Verfahren gemäß dem Abgrenzungsplan vom 3. April 2019.
c)
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes.
Wie beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt sprechen sich auch hier Stadtrat Fallert und Stadtrat Oberle für die Vorlage aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)