Beschluss:

Der Kath. Kindergarten St. Josef Altschweier erhält für die Ersatzbeschaffungen und Ergänzungen im Außenbereich einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 9.745,26 €.

 

 


Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Hirn, bezogen auf seine Anfrage bezüglich der Verträge zwischen den Kirchen und der Stadt, antwortet Herr Dürk, Bildung – Kultur – Generationen, dass es hier normale Kündigungsfristen gibt.

 

Stadtrat Feuerer verweist in diesem Zusammenhang auf das Subsidiaritätsprinzip nach SGB VIII, nach dem ein sozialer Träger, sofern er vorhanden ist, Vorrang hat vor der Stadt.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)