Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf „Hinterweg“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz vom 12. November 2019 und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu hören.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)