Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt für die Mediathek eine Änderung der Benutzungsordnung. Ab dem 01.02.2020 wird in der 1. Mahnstufe eine Säumnisgebühr i. H. v. 1,-- €  pro Medium erhoben, in der 2. Mahnstufe ebenfalls 1,-- € pro Medium und in der 3. Mahnstufe 2,-- € pro Medium. 

 

 


In seinen einleitenden Worten geht Bürgermeister Jokerst darauf ein, dass es aufgrund dieser Mahngebühren zu erheblichem Unmut der Nutzer gegenüber dem Personal der Mediathek gekommen ist. Deshalb schlägt man vor, bei der 1. Mahnung wieder von 2,-- € auf 1,-- € zurückzugehen.

 

Stadträtin Dr. Wendenburg betont, dass diese Säumnisgebühren auch eine erzieherische Wirkung haben. Sie weist darauf hin, dass Unmut auch bei den Nutzern entsteht, die ein Medium zu einem bestimmten Zeitpunkt ausleihen möchten, was jedoch aufgrund der versäumten Rückgabe nicht erfolgen kann. Insoweit ist man innerhalb der CDU-Fraktion zwar der Meinung, auf 1,-- € bei der 1. Mahnung zurück- zugehen, jedoch bei der 2. und 3. Mahnung entsprechend dem Oberkircher Modell die Mahngebühren stufenweise zu erhöhen.

 

Herr Dürk, Bildung-Kultur-Generationen, entgegnet, dass es letztlich bei der 2. und erst recht bei der 3. Mahnstufe nur noch relativ wenige Betroffene sind, weshalb sich hier eine Erhöhung der Mahngebühren monetär kaum auswirkt. Die in der 2. und 3. Stufe vorgesehenen 1,-- € pro Medium sind allgemein gängige Praxis. Als Kompromissvorschlag könnte er sich vorstellen, bei der 3. Mahnung von 1,-- € auf 2,-- € pro Medium zu gehen.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer spricht sich für den Beschlussvorschlag aus und hat nichts gegen den vorgebrachten Kompromissvorschlag bei der 3. Mahnstufe.

 

Auf seine entsprechende Nachfrage geht Frau Lorenz, Mediathek, auf das Verfahren bei den Mahnungen ein, u.a. die Erinnerungsmöglichkeiten.

 

In ähnlicher Weise wie Stadträtin Dr. Wendenburg, äußert sich auch Stadtrat Hirn, der es völlig in Ordnung findet, dass diese Mahngebühren erhoben werden. Er sichert deshalb Zustimmung zum Beschlussvorschlag incl. des ergänzenden Vorschlages bei der 3. Mahnstufe zu.

 

Stadtrat Jäckel erklärt, dass er sich durchaus auch mit dem Oberkircher Modell anfreunden könnte, d.h., dass die Mahngebühren mit jeder Stufe zunehmen.

 

Stadtrat Seifermann erklärt, dass auch die GAL-Fraktion dem Beschlussvorschlag einschließlich der Ergänzung zustimmen wird.

 

Stadtrat Fritz betont nochmals die Möglichkeit, die Mahnungen elektronisch statt in Papierform zu versenden.

 

Oberbürgermeister Schnurr erklärt, dass der nachfolgende Beschluss den in der Diskussion eingebrachten Vorschlag bei der 3. Mahnstufe beinhaltet.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)