Beschluss:

 

 


  Frau Thévenot stellt das abgeänderte Bauvorhaben in der Kappelkellerstraße vor. Mit dem Bauherrn wurde nach der früheren Ablehnung gesprochen. Über der Tiefgarage entstehen zwei inzwischen getrennte Gebäudekörper. Die Böschung auf der Nordseite werde mit einer Mauer gesichert. Zum Friedhof gegen Süden bestehe ein Geländeabbruch, aber ein ausreichender Abstand von 5 Metern. Die Gestaltung von der Kappelkellerstraße her werde noch überarbeitet. Zudem werden 2 Bäume gepflanzt. Das Bauvorhaben sei genehmigungsfähig. Oberbürgermeister Schnurr ergänzt, dass sich die Gebäude nun einfügen, die Gestaltung aber verbessern werden könnte.

 

  Stadtrat Gretz widerspricht und hält das Bauvorhaben für nicht passend. Die umliegenden Einfamilienhäuser haben maximal 2,5 Geschosse. Der Neubau sei zu groß. Auch die Nähe zum Friedhof sei problematisch. Hinzu komme, dass durch die vielen Wohneinheiten der Verkehr im Bereich der Kappelkellerstraße zunehme und die Anwohner belaste. Eine Verkehrsberuhigung müsse gar zurück gebaut werden. Er halte ein Bebauungsplanverfahren ggf. für sinnvoll. Oberbürgermeister Schnurr antwortet, dass die Wandabschlüsse der Gebäude nicht höher seien, als die umliegenden Giebel. Es fehlen personelle Kapazitäten für Einzel-Bebauungsplanverfahren. Der Abstand zum Friedhof und den Gräbern sei ausreichend. Die Fahrzeuge kommen in der Tiefgarage unter. Stadtrat Teichmann stimmt den Bedenken von Herrn Gretz zu. Ihm wird erläutert, dass das ehemalige Blumengeschäft nicht abgebrochen werde.

 

  Weitere Stadträte stimmen den Bedenken von Herrn Gretz zu. Auch Stadtrat Hirn äußert Bedenken. Das Gebäude falle zu groß aus. Ihm wird zudem erläutert, dass hinter dem Blumengeschäft ein Kellergewölbe vorhanden ist, das nach Freigabe des Denkmalamtes im Bereich des Nachbargrundstücks nun abgebrochen werden dürfe. Zum vorigen Entwurf wurden die Geschosse reduziert. Balkone reichen nicht mehr in den Straßenkörper hinein und die gewünschte Begrünung werde aufgenommen.

 

  Stadtrat Fallert lehnt das große Gebäude ab. Er bedauere, dass kein Satteldach gebaut werde und ein Flachdach die Firsthöhe der umliegenden Gebäude erreiche. Oberbürgermeister Schnurr erinnert daran, dass bei einem früheren Bauvorhaben mit Gerichtsverfahren dem Bauherrn hier recht gegeben wurde. Dies müsse die Stadt berücksichtigen.

 

  Stadtrat Moosheimer wird die Höhenentwicklung zum Friedhof hin erläutert. Ihm wird nochmals das Kellergewölbe auf dem Baugrundstück und auf dem angrenzenden städtischen Grundstück erläutert. Das Gewölbe bleibe auf dem städtischen Gelände erhalten und werde zum Bauvorhaben hin abgetrennt.

 

  Stadtrat Ehinger halte das Bauvorhaben ebenfalls für bedenklich und wünscht, dass Änderungen vom Architekten vorgenommen werden. Oberbürgermeister Schnurr nimmt die geäußerten Anregungen auf, diese werden dem Bauherrn mitgeteilt, der diesbezüglich eine Umplanung vornehmen solle.

 

  Stadtrat Gretz wünscht, dass das neue Planungsergebnis wieder im Technischen Ausschuss vorgestellt werde.

 

  Stadtrat van Daalen hingegen halte das Gebäude noch für in Ordnung und begrüße die Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Stadtrat Hirn hingegen äußert, dass neben der Schaffung von Wohnraum auch die Einwände der Gremien und von Anwohnern und Bürgern berücksichtigt werden müssen und mit dem Bauherrn diesbezüglich gesprochen werden solle. Stadtrat Gretz wünscht eine Einbindung der Nachbarn, die aber baurechtlich später bei der Nachbaranhörung eingeschaltet werden.

 

  Abschließend hält Oberbürgermeister Schnurr fest, dass laut Technischer Ausschuss die Gebäude eine deutliche Reduzierung erfahren und gewünschte Änderungen berücksichtigt werden sollen. Dazu werde mit dem Bauherrn gesprochen. Damit nehme der Technische Ausschuss das Bauvorhaben nicht zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis: