Beschluss:

Der Gemeinderat weist den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung an, folgende Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bühler Innovations- und Technologie StartUps GmbH zu beschließen:

 

§ 2 Absatz 1, Satz 4 erster Spiegelstrich erhält folgende Fassung:

 

„-  wirtschaftliche Hilfestellungen durch kostengünstige Vermietungen und Verpachtungen von Geschäfts- und Büroräumen an junge Unternehmer, deren Gründung maximal fünf Jahre zurückliegt für einen Zeitraum bis maximal 10 Jahre sowie die Bereitstellung von Gemeinschaftseinrichtungen im Gründerzentrum. In begründeten Ausnahmefällen kann die Gesellschaft einen längeren Zeitraum vereinbaren.“

 

 


Stadtrat Fallert verlässt vorübergehend die Sitzung und nimmt an der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger weist darauf hin, dass man im Gesellschaftsvertrag bei der Aufzählung der Aufsichtsratsmitglieder den Begriff „Luk GmbH und Co. KG“ durch die richtige Bezeichnung dieser Firma ersetzen sollte.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)