Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Bühl und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung). Diese Gebührensatzung wird im Rahmen der Erstreckungssatzung vom 25. Januar 2019, in Kraft getreten am 01. April 2019 auf den gesamten Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses ausgedehnt. Die Stadt Bühl und alle Mitgliedsgemeinden werden hierzu entsprechende Veröffentlichungen veranlassen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)