Beschluss:

 

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts i.V.m.
§ 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 sowie die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 fest.

 

1. Für den Eigenbetrieb Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 erteilt.                                                                             

2. Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.                                                                                                               

3. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 sowie die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 werden gem. § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.   

 

    4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die

        Feststellung der Eröffnungsbilanz und der beiden Jahresabschlüsse mitgeteilt und

    gleichzeitig Prüfungsbereitschaft angezeigt.

 

 


Die Stadträte Löschner, Nagel und Dr. Wendenburg verlassen vorübergehend die Sitzung und nehmen an der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Stadtrat Fritz sichert für die CDU-Fraktion Zustimmung zum Beschlussvorschlag zu und betont die Wichtigkeit dieser Infrastrukturmaßnahmen als Standortfaktor.

 

Auch Stadtrat Jäckel sichert für die FDP-Fraktion Zustimmung zu und betont ebenfalls den flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)