Beschluss:

 

a)         Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Hinterweg“ gemäß der Anlage 1 mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

b)         Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der in Anlage 2 aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung.

 

c)         Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Hinterweg“ mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Fachbeitrag Artenschutz vom 04. März 2020 als zusammengefasste Satzung.

 

 


Auf entsprechenden Nachfrage von Stadtrat Wäldele erwidert Oberbürgermeister Schnurr, dass man die Anbringung von Photovoltaikanlagen nicht verpflichtend vorschreiben kann.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger betont die positiven Seiten dieser Angelegenheit, u.a. kommen auf die Stadt keine Kosten zu. Allerdings hat die Stadt auch keinen Einfluss darauf, wann gebaut wird.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass jedoch bald mit dem Beginn der Bautätigkeiten zu rechnen ist.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)